Nach der Krise könnte Wohnungsverlust drohen

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Viele Menschen verlieren momentan ihre Jobs oder werden in Kurzarbeit geschickt. Um Einkommensschwache zu unterstützen, wurden Delogierungen, Mahnungen und Räumungsverfahren vielerorts ausgesetzt.
Doch was geschieht, wenn dieser Schutzschirm nach der Krise wegfällt? Die Heilsarmee warnt davor, sich jetzt in falscher Sicherheit zu wiegen.

Zahlungsrückstände: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

In Zeiten von Kündigungen, Kurzarbeit und Wirtschaftskrise wurden wichtige Maßnahmen gesetzt, um einkommensschwache Menschen zu unterstützen. Wer aufgrund der Pandemie nicht mehr in der Lage ist seine Miete zu zahlen, kann bis Jahresende Aufschub bekommen. Es werden keine Delogierungen durchgeführt, Wärme- und Energieversorger haben vielerorts Mahnsperren verhängt. Dennoch könnte bald die Zahl an Wohnungslosen stark ansteigen, warnt die Heilsarmee. Die gemeinnützige Organisation hilft in Not geratene und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen. „Menschen wiegen sich derzeit in trügerischer Sicherheit. Wenn das Schutzschild der ausgesetzten Mahnungen und Räumungsverfahren weg ist, droht Wohnungsverlust”, so Ulrike Knecht, Leiterin der Mobilen Wohnbegleitung, kurz MOWO. Sie und ihr Team begleiten und helfen ehemals wohnungslosen Menschen dabei, ihre Wohnung in Hauptmiete zu behalten.

Bis Ende 2020 müssen Zahlungsrückstände zurückgezahlt werden. Ob man sich finanziell erholt hat oder nicht. Betroffene sollten sich rechtzeitig Gedanken über die Rückzahlung machen, Ratenvereinbarungen und Wohnbeihilfe beantragen, zentrale Anlaufstellen nutzen. Wer ehemals wohnungslos war und derzeit Beratung zum Thema Wohnungssicherung benötigt, kann die offene Beratungsstelle der MOWO telefonisch unter der Nummer 89013 17/4010 kontaktieren.

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