Natürlich gehen die Emotionen hoch: Schließlich wurde noch versucht, die schwer verletzte Frau zu retten. Heute ist diese aber trotz Krankenhaus verstorben.
Update: Der Artikel wurde im Netz ausgebessert, doch was ist, wenn der Anwalt schon seinen Drucker eingesetzt hat?
Nun schreibt oe24 von Frauenmord. Was aber §§§ verboten ist!
Grund: Es ist erst ein Mord, wenn der Täter, vom Richter verurteilt ist, Sorry der mutmaßliche Täter, es muss sogar die Unschuldsvermutung bis zum Richterspruch und oft darüber hinaus gelten. Die Strafen für die Medien sind mindestens fünfstellig, die sich nicht daran halten.
Dann soll es aber laut einem Anwalt noch was anderes geben! Freikauf der Medien durch die Justiz, den Rechtsstaat?
Was man kaum glauben kann, sagt ein Anwalt: Das gleicht an Korruption, Korruption in der Justiz und nicht nur in Politik und Wirtschaft. Leider muss auch hier die Unschuldsvermutung gelten.
Täterschutz vor Opferschutz: Mutmaßlicher Täter, der seine Partnerin fast erwürgt hat, auf freien Fuß angezeigt, gestern im ORF.
Der ORF schreibt: “Frau nach Würgeattacke verstorben”! Das könnte schon die nächsten Anwälte anlocken und fünfstellige Beiträge könnten als Strafe folgen! Oder hat man sich vorher schon abgesichert? Sprich freigekauft? Laufen gar Zahlungen an die Justiz? Sprich Gebühren, Berichterstattung? Wie sonst geht es, dass so erfahrene Journalisten solche Texte verfassen dürfen und kleine Blogger werden nieder gemacht? Dürfen nicht einmal auf die Texte verlinken. Da ist ziemlich was faul? Beweisen kann man es nicht, also gilt die Unschuldsvermutung.
Beschuldigter ist geständig
Nach Angaben des Landeskriminalamts hat der 59-jährige Österreicher gestanden, seine 47-jährige Lebensgefährtin so lange gewürgt zu haben, bis deren Lebenszeichen ausgesetzt hatten.
Nur nützt es nichts, auch wenn dieser gestanden hat, darf man ihm nicht Mörder nennen. Das ist strafbar.
Auf freien Fuß angezeigt, Frau bewusstlos gewürgt: So schaut es aus.
Das ist die Wahrheit und Berichterstatter können schwerstens bestraft werden. Es gilt für den mutmaßlichen Täter die Unschuldsvermutung.
Der 55-Jährige wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zur sofortigen Vernehmung gebracht. Nach der Einvernahme wurde er zunächst nicht festgenommen, sondern auf freiem Fuß angezeigt. Gegen den Mann wurde zudem ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen. Weitere Einvernahmen und Ermittlungen waren am Donnerstag am Laufen. Die 60-Jährige wurde vom Rettungsdienst versorgt, musste jedoch nicht zur Behandlung in ein Krankenhaus.
Justiz, Rechtsstaat, die Frau lebt übrigens in großer Angst. Kann nicht geschützt werden.
Man muss schreiben: “Wurde Frau zweimal bewusstlos gewürgt”? Und bei den mutmaßlichen Täter: “Hat der Mann die Frau zweimal bewusstlos gewürgt”? Und es muss immer die Unschuldsvermutung gelten, vor allem für den mutmaßlichen Täter. Deshalb die Polizei musste ihm laufen lassen, der Staatsanwalt hat auch Freilassung entschieden.