Die Flut der Google Fonts Abmahnwelle scheint versiegt zu sein, massive Gegenstrategien sind angelaufen und nun ist Zeit, die Ereignisse aufzuarbeiten.
Über 10.000 Abmahnschreiben
Ja, der Herr “Datenschutzanwalt” und seine Mandantin haben etwas erreicht: Die inzwischen erlahmte Diskussion um die längst alltäglichen DSGVO Maßnahmen bekam neuen Stoff.
Diese angeblich über 10.000 Abmahnschreiben haben Website-Betreiber zum Handeln gezwungen, wenigstens mal die tatsächlich nicht DSGVO-konforme Einbindung der Google Schriften zu prüfen. Der Großteil der Verantwortlichen kannte das Thema bloß vom Hörensagen, wussten nicht, was ihre Website-Software da mit einschleppt.
In der Folge wurden manche Websites davon bereinigt, andere zahlten diesen Schadenersatz + Kosten des Anwalts und ließen die Fonts drinnen. Was die nächsten Abmahner anlocken wird. Die sich vielleicht geschickter anstellen als der “Datenschutzanwalt” und die Frau Z.
Rat & Tat vom Web-Dienstleister
Betreiber, welche ihre Site von einem professionellen Web-Dienstleister erstellen und warten lassen, sind da besser dran. Denn echte Profis kennen die aktuellsten DSGVO Regeln, sind mit Rat & Tat für ihre Kunden da.
Egal wie absurd diese Regeln sind: sie gelten für jeden, so privat kann eine Website gar nicht sein!
Uns liegen einige Fälle im Detail vor, die Betroffenen gaben unseren IT-Dienstleister ein Interview und erhielten im Gegenzug wertvolle Tipps.
Interessant daran ist, wie verschieden die Menschen darauf reagieren:
- Ein großer und bekannter österreichischer Verein der Tourismusbranche lehnte jede Rückmeldung oder gar Zahlung an den Abmahner ab. Immerhin gab es weder Google Fonts in der Site, noch die IP in den Logs, noch ein eingeschriebenes Mahnschreiben. Daher: “Wir warten mal ab, sollte sich der Anwalt wegen der nicht erteilten Daten-Auskunft trauen, dies bei der Datenschutzbehörde melden, dann kommen wir der Aufforderung der Behörde nach.“
- Ein Sportverein zahlte, ließ aber mangels IT Know how die Fonts mit der unzulässigen Einbindung drinnen. Unser Webmaster konnte da schnell helfen, seither ist die Site “sauber”.
- Ein Anbieter von Web-Shop-Systemen blieb von der Abmahnung verschont, entfernte aber nach dem Hinweis unserer IT die ach so bösen Google Schriftarten aus allen Installationen. Deren Chef: “Wo wird das noch enden? Bald werden CDN, Frameworks, Bibliotheken, uä. ins Visier des Datenschutzes geraten. Wenn die Funktionen dieser heute unverzichtbaren Dienste von der Zustimmung des Besuchers abhängig gemacht werden (Anm. Red.: per Cookiebanner), dann werden 95% aller hochwertigen Websites zerstört.“
Gegenreaktionen reichen vom Medienrummel bis zum Betrugsverdacht
Aufgrund der massiven Abwehrreaktionen der Betroffenen war dem Abmahner auch die Aufmerksamkeit von Medien sicher. Doch das war längst nicht alles, später traten noch ganz andere auf den Plan …
Die Expertisen technischer wie juristischer Fachleute waren Grundlage der Aktionen, welche von der NÖ Rechtsanwaltskammer, der WKO und auch der Datenschutzbehörde gesetzt wurden.
Immerhin begab sich das Datenschutz-Duo in die Welt der IT-Profis und diese checkten die Aktivitäten der Beiden. War die angegebene IP-Adresse wirklich einem realen Menschen zugeordnet? Und wurde die IP tatsächlich an Google weitergeleitet, entstand wirklich ein Schaden?
Oder stammten die, (oft nur 1 Sekunde langen) zig-tausenden Zugriffe innerhalb einiger Tage eher von einem automatischen Tool, dem keine Persönlichkeitsrechte zustehen?
Amerikanisierung der Rechtspflege?
So kam auch schnell die Unterstützungszusage des Fachverbandes UBIT, welcher sich auch einen Musterprozess vorstellen kann.
UBIT Obmann Alfred Harl: „Datenschutz ja, aber Missbrauch nein! Unsere Mitgliedsbetriebe sind keine Melkkühe für schnelles Körberlgeld. Redliches Unternehmertum kann und darf nicht bestraft werden, schon gar nicht durch Massenmailings seitens Rechtsanwälte und der Amerikanisierung der Rechtspflege. Wir stehen allen betroffenen Mitgliedsbetrieben mit Rat und Information zur Seite“.
Die Kanzlei BRANDL TALOS geht noch einen Schritt weiter, bringt bereits im Namen eines Mandanten eine Musterklage gegen Massenabmahnungen ein.
Dr. Raphael Toman ist Experte für Datenschutzrecht bei BRANDL TALOS:. „Die Beklagte hat nicht belegt, dass ihre IP-Adresse tatsächlich an Google übertragen wurde. Eine Übertragung ist somit nicht nachweislich eingetreten. Daher gibt es für ein aus dem ‚Kontrollverlust‘ resultierendes ‚Unwohlsein‘ und einen damit in Zusammenhang stehenden Schaden keine Tatsachengrundlage.“
Verdacht auf Betrug oder Erpressung!
Der Salzburger Anwalt Mag. Peter Harlander verdächtigt seinen Kollegen, den “Datenschutzanwalt” gleich des gewerbsmäßigen schweren Betrugs, bzw. der gewerbsmäßigen schweren Erpressung!
Von der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH kommt auch das bisher umfassendste juristische Werk zum Thema Google Fonts:
Im Artikel Alle Beweise und Gegenmaßnahmen – Google Fonts Abmahnungen analysiert der Jurist die Chronologie der Abmahnwelle, legt Beweise bez. der automatisierten Abmahnung vor, gibt Tipps für Betroffene.
Dr. Schwenke: “Das EU-Internet droht”
Wie sagte doch unser allseits bekannter Rechtsanwalt Dr. Schwenke: “Wir steuern auf ein EU-Internet bzw. ein DSGVO-Internet zu!”
Ja, im winzigen Europa könnte sich ein eigenes Internet etablieren, ein von Regeln und Gesetzen überfrachtetes Netz. Schlimmer noch: Die übrige Welt wird sich weiterhin in und mit einem freien Internet bewegen, wie es sich die Pioniere vorstellten …
Europa hingegen erstickt unter absurden Gesetzen, welche keinen Bürger schützen, aber die Unternehmer schikanieren!
Nach der Abmahnung ist vor der Abmahnung
Wie gesagt: Die nächsten Abmahner werden die Fehler dieser beiden vermeiden. Die nächsten könnten mit höheren Schadenersatzforderungen und besseren Beweisen kommen.
Und nebst den verzichtbaren Google Schriften lauern noch jede Menge versteckter Datenschutz Probleme in modernen, komplexen Websites. Codes, welche zum Teil unverzichtbar für das Funktionieren sind, die aber lt. DSGVO Daten an Länder weiterleiten, wo der Datenschutz nicht so eng gesehen wird.
Außerdem basteln die Eurokraten und Extrem-Datenschützer bereits an neuen Regeln. Von heute auf morgen kann ein harmloses Script, ein Dienst, ein Plugin vom nützlichen Tool zum “bösen” Werkzeug der gefährlichen Spezies der Website-Betreiber erklärt werden.
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- Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
- Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
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Checkt eure Websites
Exklusiv für Abonnenten folgt demnächst eine Liste an heiklen Codes, Diensten, Plugins, Bibliotheken, usw. welche bald Gegenstand weiterer Abmahnungen nach DSGVO sein könnten.
Die Liste wird ständig aktualisiert, ebenso die juristischen Notizen und technischen Tipps dazu.
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