ÖÄK: Resolution zur Ärztegesetznovelle

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Im Anschluss an ihren heutigen Protestmarsch hat die Österreichische Ärztekammer einstimmig eine Resolution zum novellierten Ärztegesetz beschlossen.

Die jüngst beschlossene Änderung im Ärztegesetz hat heute zu einem Protestmarsch der Österreichischen Ärztekammer geführt, in der Vollversammlung wurde dazu einstimmig eine Resolution beschlossen:

Die Resolution im Wortlaut

Die Österreichische Ärztekammer ist entsetzt über die Ärztegesetznovelle, die ein funktionierendes und bewährtes System mutwillig und grundlos zerstört.

Die Qualität der ärztlichen Ausbildung kann nur sichergestellt werden, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten, mit ihrem eigenen Wissen und der eigenen Erfahrung, geplant und strukturiert wird. Denn sie wissen selbst am besten, welche Rahmenbedingungen und Inhalte der Ärztenachwuchs benötigt, um die Patientenversorgung in Österreich weiterhin auf hohem Niveau zu halten. Während bislang Ärztinnen und Ärzte die Rahmenbedingungen für die Ärzteausbildung selbst festgelegt haben, werden das in Zukunft medizinfremde Landesbehörden übernehmen. Statt Ärztinnen und Ärzten werden nun Beamtinnen und Beamte darüber entscheiden, an welchem Standort wie viele Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig in einer Abteilung ausgebildet werden. Für die ÖÄK steht außer Zweifel, dass die Ausbildung weiterhin in die kompetenten Hände der Ärztinnen und Ärzte gehört, denn nur so kann die Versorgungsqualität g

Die Österreichische Ärztekammer fordert daher den Gesetzgeber auf, die zu Lasten der Ärztekammer vorgenommenen Verschlechterungen im Ausbildungsbereich entweder zurückzunehmen oder mit sofortiger Wirkung die diesbezügliche Zuständigkeit den Bundesländern zu übertragen.

Ebenso muss die Qualitätskontrolle in den Ordinationen durch unabhängige Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Stattdessen wurde nun eine Situation geschaffen, in der man die Kompetenzen der ÖÄK – und damit eines freien Berufes – an den Gesundheitsminister überträgt, der jetzt ein System aufbauen muss, obwohl es längst ein funktionierendes und bewährtes System gibt.

Diese Entwicklungen lehnt die ÖÄK vehement ab. Sie sieht die Patientenversorgung für die Zukunft akut gefährdet. Zudem fordert die Österreichische Ärztekammer eine unabhängige Qualitätskontrolle der Krankenanstalten sowie von der Politik unabhängige Patientenanwaltschaftengesichert werden.

Wie die Politik auch die betrügt, die alles in Corona Zeiten geben.

Angriff auf Ärztekammer gefährdet P

Ärztekammer entsetzt über jüngste Ärztegesetznovelle – Angriff auf die Ärztekammer und deren Selbstverwaltung

Patientenversorgung.

Die Österreichische Ärztekammer ist nach wie vor entsetzt über die jüngste Ärztegesetznovelle, die einen ungerechtfertigten Angriff auf die Ärztekammer und deren Selbstverwaltung bedeutet. „Die Konsequenzen werden gravierend und zum Nachteil der Patientinnen und Patienten sein“, warnt ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres.

„Gerade jetzt, wo die Pandemie in eine ruhigere Phase einzutreten scheint, einen derartigen Angriff auf die ärztliche Selbstverwaltung zu unternehmen – das ist ein absoluter Schlag ins Gesicht der Ärztinnen und Ärzte, die besonders im Lauf der Pandemie unter Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit und ihrer Gesundheit für die Patientenversorgung an ihre Leistungsgrenze gegangen sind“, kommentiert Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, die jüngste Ärztegesetznovelle. Diese bedeutet einen Kompetenzentzug der Österreichischen Ärztekammer bei der ärztlichen Ausbildung und gleichzeitig auch bei der Qualitätssicherung. Erstere soll nun zu den Bundesländern bzw. im Falle der Qualitätssicherung an das Gesundheitsministerium wandern. „Das Motiv dahinter ist glasklar – man wollte die Ärzteschaft bewusst vor den Kopf stoßen. Es ging dabei nie um die Patientensicherheit oder mehr Objektivität – das sind nur vorgeschobene Scheinargumente. Hauptsache war, der Ärztekammer Kompetenzen wegzunehmen, egal, wo diese dann schlussendlich landen“, analysiert Szekeres.

Bezahlen werden das nun die Österreicherinnen und Österreicher müssen, ist Szekeres überzeugt. Zum einen finanziell: „Bestehende und bewährte Systeme werden völlig ohne Not demontiert und müssen nun mit dem Einsatz von Steuermitteln neu geschaffen werden – bei der Ausbildung wahrscheinlich gleich in neunfacher Form. Diese Mittel wären im Gesundheitssystem deutlich besser aufgehoben“, so Szekeres. Zum anderen drohen nun ein massiver Qualitätsverlust und eine Verschärfung der ohnehin schon grassierenden Probleme. „Schon jetzt steht die Qualität der ärztlichen Ausbildung durch Sparpolitik der vergangenen Jahre massiv unter Druck – die Entwicklungen, die nun durch diese Novelle zu befürchten sind, könnten den Todesstoß bedeuten“, warnt Szekeres.

„Die Qualität der ärztlichen Ausbildung kann nur sichergestellt werden, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten, mit ihrem eigenen Wissen und der eigenen Erfahrung, geplant und strukturiert wird. Denn sie wissen selbst am besten, welche Rahmenbedingungen und Inhalte der Ärztenachwuchs benötigt, um die Patientenversorgung in Österreich weiterhin auf hohem Niveau zu halten“, sagt Szekeres. Während bislang Ärztinnen und Ärzte die Rahmenbedingungen für die Ärzteausbildung selbst festgelegt haben, werden das in Zukunft medizinfremde Landesbehörden übernehmen. Statt Ärztinnen und Ärzten werden nun Landesbehörden darüber entscheiden, an welchem Standort wie viele Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig in einer Abteilung ausgebildet werden. „Es steht für uns völlig außer Zweifel, dass die Ausbildung weiterhin in die kompetenten Hände der Ärztinnen und Ärzte gehört, denn nur so kann die Versorgungsqualität gesichert werden“, unterstreicht Szekeres.

Auch bei der Qualitätssicherung gibt es bereits ein einzigartiges System, das immer ausgezeichnet funktioniert und sich als objektive Instanz erwiesen hat, die wenn nötig auch hart durchgegriffen hat. „Die Beamten im Ministerium sind nun eigentlich zu bemitleiden, weil sie plötzlich aus heiterem Himmel ein System übergestülpt bekommen, für das sie keine Erfahrungen mitbringen“, sagt Szekeres. Wenn nun das Argument ins Treffen geführt wird, dass hier ein Interessenkonflikt vorliegen könnte, dann stimmt das nicht, da die Vorgaben von einem Gremium, dem wissenschaftlichen Beirat, erstellt werden, in der die Ärztekammer nur mit Minderheitsrechten vertreten ist. Es sei bedenklich, dass aktuell die Bundesländer als Spitalserhalter für die Qualitätskontrolle in den Spitälern zuständig sind. „Wenn man schon A sagt, dann muss man hier auch B sagen“, fordert Szekeres eine unabhängige Qualitätskontrolle der Krankenanstalten: „Betreiber und Kontrolle gehören getrennt“

 

 

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