ÖVP/FPÖ kürzen Menschen mit Behinderung Familienbeihilfe

News
torstensimon / Pixabay

SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung kritisiert Schwarz-Blau: „Kürzungen bei jenen, die ohnehin nicht auf die Butterseite des Lebens gefallen sind“

Angstmacherei, oder was steckt dahinter?

Weitere Reaktionen folgen, im Link

SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung Birgit Sandler ist erschüttert über „den Zynismus und die Menschenverachtung, die diese Bundesregierung gegenüber Menschen mit Behinderung an den Tag legt“.
Hintergrund ist die Kürzung der erhöhten Familienbeihilfe bei Menschen mit Behinderung, die die Mindestsicherung oder andere staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. „Ohne Diskussion streicht diese Bundesregierung Menschen mit Behinderung die Grundlage für ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben. Man nimmt von den Menschen, die ohnehin nicht auf die Butterseite des Lebens gefallen sind“, so Sandler am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention verpflichtet, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu ermöglichen. „Menschen mit Behinderung, die nur punktuell Unterstützung beziehen, sollen nun von der erhöhten Familienbeihilfe ausgeschlossen werden“, so Sandler und weiter: „Besonders perfid ist, dass jene, die diese finanzielle Unterstützung erhalten haben, nun auch noch zurückzahlen sollen“.
Die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung kündigt „alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des parlamentarischen Protests“ an. „Wir sind auf der Seite der Menschen mit Behinderung und auf der Seite der zahlreichen NGOs, die sich das nicht gefallen lassen werden“, so Sandler. Außerdem fordert die SPÖ-Abgeordnete ein öffentliches Hearing, bei dem NGO-VertreterInnen zu Wort kommen. „Dieses Drüberfahren über Menschen und ihre berechtigten Anliegen tut einer Gesellschaft nicht gut“, so Sandler.
Außerdem warnt Sandler vor einer weiteren Verschlechterung, die auf Eltern behinderter Kinder zukommen könnte – nämlich für jene, deren Kinder in einer Einrichtung, etwa betreutem Wohnen, sind. „Es ist zu befürchten, dass auch ihnen die erhöhte Familienbeihilfe gestrichen wird“

  Derzeit ist es so, dass Eltern von Kindern mit Behinderung, die etwa unter der Woche in einer Einrichtung sind, dann die erhöhte Familienbeihilfe bekommen, wenn sie von der Einrichtung eine Bestätigung haben, dass sie ihre Kinder an zwei Wochenenden im Monat bei sich zu Hause haben. “Es ist gerecht, dass es auch in diesem Fall die erhöhte Familienbeihilfe gibt, weil für diese Familien ja trotzdem höhere Kosten entstehen, auch wenn das Kind nur am Wochenende daheim ist – etwa für ein Pflegebett, barrierefreien Wohnraum, therapeutisches Material etc.”, so Sandler. Hier sei nun offenbar eine Änderung geplant.

   Die Finanzämter wurden angewiesen, konkrete Rechnungen zu verlangen, die den finanziellen Aufwand für das Kind nachweisen. “Wenn die Rechnungen nicht die erhöhte Familienbeihilfe abdecken, kann es dann sogar zur völligen Streichung kommen. Es liegt dann im Ermessen des Finanzbeamten, ob dieses Kleidungsstück, jenes Paar Schuhe oder Spielzeug eine gerechtfertigte Ausgabe ist”, so Sandler. “Wird diese Anweisung nicht zurückgenommen, würde das für Eltern von Kindern mit Behinderung eine massive Verschlechterung bedeuten. Vor allem für AlleinerzieherInnen wäre das eine finanzielle Katastrophe.”

Lebenshilfe fordert ExpertInnen-Hearing zu Initiativantrag zur Abänderung des Familienlastenausgleichsgesetzes

Hier mehr dazu

Keine Husch-Pfusch-Gesetzgebung bei erhöhter Familienbeihilfe!

Behindertenorganisationen und Behindertenanwaltschaft bitten die Abgeordneten um ein Hearing mit ExpertInnen, bevor massiver Schaden bei erhöhter Familienbeihilfe unabwendbar wird.

Änderung der Familienbeihilfe bedeutet Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen!

Hier die ganze Aussendung

Auch der Behinderten Anwalt hat sich bereits eingeschaltet

Geplante Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes darf nicht zu Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung führen.

Am Dienstag, den 9. Oktober 2018, ist die Behandlung eines Initiativantrags zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes im parlamentarischen Ausschuss für Familie und Jugend des Nationalrats vorgesehen.

Der Behindertenanwalt, der Österreichische Behindertenrat, BIZEPS- Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, die Lebenshilfe Österreich sowie die Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen sehen bezüglich des derzeit bestehenden Entwurfs für die geplante Novelle Unklarheiten und befürchten wesentliche Verschlechterungen für viele Menschen mit Behinderung in Österreich, falls dieser in der gegenwärtigen Form beschlossen wird.

Hier die ganze Aussendung

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)