Neues Waffengesetz von Regierung beschlossen

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Das von Innenminister Herbert Kickl vorgelegte neue Waffengesetz wurde am 21. November 2018 im Ministerrat beschlossen.

„Die Waffengesetznovelle, die die EU-Waffenrichtlinie in österreichisches Recht umsetzt, ist in seiner ausgewogenen Ausgestaltung die nötige Mischung zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und den einzelnen Freiheitsrechten der österreichischen Bevölkerung“, sagte Innenminister Herbert Kickl. „Es ist mit der Umsetzung der Richtlinie gelungen, die nötigen Verschärfungen mit Verbesserungen in der Verwaltung und einer bisher fehlenden Rechtssicherheit zu verknüpfen.
Somit konnten die Auswirkungen auf den einzelnen legalen Waffenbesitzer so gering wie möglich gehalten werden.
Dementsprechend wird das Recht, Waffen im bisherigen Ausmaß zu besitzen, nicht eingeschränkt“, sagte Kickl.

Im neuen Waffengesetz gibt es Verbesserungen für „Legalwaffenbesitzer“. Sowohl Jäger als auch Sportschützen profitieren vom neuen Gesetz, um ihre Profession bestmöglich ausüben zu können.
Ab dem 1. Jänner 2019 können Jäger der Jagd mit einem Schallmodulator („Schalldämpfer“) nachgehen.
Die Kombination einer gültigen Waffenbesitz- und Jagdkarte erlaubt nun auch das Führen einer Waffe der „Kategorie B“ zur Ausübung der Jagd. Dies erlaubt nun allen Jägern mit genannten Voraussetzungen eine sichere und effektive Nachsuche.

Auch Sportschützen fanden im neuen Entwurf ihre Berücksichtigung, so reicht bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte (WBK) als Begründung „Sportschütze“, die zur Ausübung des Sportes benötigte Anzahl an Waffen der „Kategorie B“ (genehmigungspflichtige Waffen) wurde erleichtert und mit der Definition des „Sportschützen“ Rechtssicherheit geschaffen.

Mitglieder von Sportschützenvereinen mit mehr als 35 Mitgliedern oder Sportschützenvereinen, die in einem Landessportverband des ÖSB organisiert sind, ist es auch weiterhin gestattet, Magazine mit hoher Kapazität zu erwerben und sportlich zu verwenden, sofern eine sportliche Aktivität den Bedarf rechtfertigt. Der Altbestand an Magazinen muss zwar binnen zwei Jahren gemeldet werden, der Besitz ist aber gesichert.

„Mir war es wichtig, dass Österreichs Legalwaffenbesitzern und ganz besonders den Jägern und Sportschützen keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden, um ihrem Hobby nachzugehen. Immerhin gehören die Jagd und das Schützenwesen zu Österreichs Kultur und Identität. Darüber hinaus erreichen unsere Sportschützen regelmäßig internationale Spitzenplätze“, sagte Kickl.

Darüber hinaus ist es nun auch Justizwachebeamten und Militärpolizisten möglich, neben Polizisten, einen Waffenpass zu erlangen, um Pistole oder Revolver in der Freizeit zu führen. „Diese Beamte beweisen tagtäglich ihre Verlässlichkeit und den sicheren Umgang mit ihren zugewiesenen Waffen“, sagte Kickl.

Ausländer dürfen keine Waffen besitzen.

Totales Waffenverbot für Ausländer in Österreich

 

 

Quelle
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