Als „positiven und verantwortungsbewussten Schritt“ bezeichnet der Verband Österreichischer Privatsender die gestrige Beschlussfassung im Parlament zum Digitalsteuergesetz mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS.
Demnach müssen Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. € und einem jährlichen Onlinewerbeumsatz in Österreich von mindestens 25 Mio. € ab 2020 eine fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze abführen. „Die Silicon Valley Giganten Google, Facebook, Amazon & Co bedrängen und bedrohen Österreichs Medien“, fasst Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP, die aktuelle Situation zusammen. Diese hätten schon aufgrund ihrer Größe enorme Vorteile gegenüber europäischen Medienunternehmen, und zusätzlich gelten für sie bisher keinerlei vergleichbare Spielregeln wie für Medienunternehmen in Österreich – egal ob im Werberecht, im Urheberrecht, beim Datenschutz, oder eben auch bei der Besteuerung. „Es ist erfreulich, dass der Gesetzgeber dies erkannt hat und Schritte für mehr Steuerfairness gesetzt hat.“
Eine steuerliche Benachteiligung von österreichischen Medienunternehmen gegenüber außereuropäischen Online-Plattformen gibt es derzeit jedoch in zweifacher Hinsicht: Die Online-Giganten zahlen in Österreich praktisch keinerlei Gewinnsteuer. Dazu kommt, dass sie auch noch von der Werbeabgabe befreit sind. „Die neue Digitalsteuer adressiert zumindest einen dieser beiden Bereiche und ist als Ersatz für die fehlende Ertragssteuer der derzeit beste Weg“, so Drumm. „Unabhängig davon befürworten wir auch weiterhin eine volle Angleichung bei der Werbeabgabe: Diese sollte für alle Werbeformen gleichermaßen gelten.“
Aus den Digitalsteuer-Einnahmen sollen jährlich 15 Mio. € zur Förderung des digitalen Transformationsprozesses und des Ausbaus digitaler Angebote an private österreichische Medienunternehmen gehen, was der VÖP begrüßt: „Mit der Zweckwidmung von Erlösen aus der Digitalsteuer für die Unterstützung der digitalen Transformation des Medienstandorts Österreich hat der Gesetzgeber eine verantwortungsbewusste Maßnahme zu dessen Absicherung gesetzt.“
Das Gesetz sei, so Drumms Fazit, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer europaweiten Gewinnbesteuerung digitaler Unternehmen: „Immer mehr Mitgliedsstaaten führen eine nationale Digitalsteuer ein. Eine europaweite oder globale Lösung der Steuerproblematik hinsichtlich Online-Plattformen wäre aber natürlich besser und sollte weiterverfolgt werden.“
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