Interessant, wie sich Rechtsanwalt Rami selbst gegen Vorverurteilung seiner Person zu Wehr zu setzen scheint.
Update 18. 1. 2023 nur für unsere Leser
Siehe Bericht: Mehr für unsere Leser.
Vorher möchte ich aber noch etwas allgemein zum Thema Pädophilie schreiben, wir berichten ja auch hier schon sehr lange.
Thema zeigte einen Bericht von 2010 Feurstein meinte: “Dieser Bericht habe nichts an Aktualität verloren. Traurig, man hat quasi nichts dazugelernt. Diese Menschen verurteilten Täter, der eine nach sechs Jahren Haft frei. Es war sehr interessant, Herr Feurstein, machen Sie doch einen Beitrag, was diese Menschen fast 13 Jahre danach machen?
Jetzt zum Anwalt der was kann halt.
Quelle, Zitat, Twitter: 1/Ihm wird von der Staatsanwaltschaft (StA) der Besitz von – so das Gesetz wörtlich – “[p]ornographische[n] Darstellungen Minderjähriger” vorgeworfen (§ 207a Abs 3 StGB).
Auf deutsch, wie schaut der Paragraph aus: Wer sich eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person (Abs. 4 Z 3 und 4) verschafft oder eine solche besitzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
Da gibt es nicht mehr zu sagen: Da sind Richter und Anwalt die Hände durch die Politik gebunden. Politik, die für solche Gesetze verantwortlich ist.
Gesetze werden im Nationalrat beschlossen.
2/Florian Teichmeister von der StA der Besitz solcher Bilder im Sinne des Gesetzes vorgeworfen wird (“digitales Delikt”), ihm aber NICHT angelastet wird, Kinder eigenhändig missbraucht zu haben. Dieser…