Rechtsanwälte brachten 1. COVID-Beschwerde ein

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Unsachlich differenzierende und willkürliche zwangsweise Offenbarung des Impfstatus verletzt Grundrechte.

Die Rechtsanwälte Mag. Alexander SCHEER und Mag. Florian HÖLLWARTH, MBL brachten wie angekündigt die erste von mehreren COVID-BESCHWERDEN bei Verfassungsgerichthof ein. Die erste Beschwerde richtet sich gegen die Verpflichtung des Tragens einer FFP2 Maske durch Ungeimpfte. Die völlige undifferenzierte Maskenpflicht – ungeachtet, ob nur eine geringe epidemiologische Gefahr vom betroffenen Bürger ausgeht oder nicht – dient daher nicht dem, „Schutz der Gesundheit“.

Die Pflicht zum Maskentragen ist aus Sicht der Rechtsanwälte eine staatliche angeordnete Stigmatisierung, die Menschen dazu zwingt ihren Impfstatus öffentlich zu bekennen und sich den Anfeindungen der – durch
die dem Staat zuzurechnenden, und gerichtsnotorischen, Aussagen der verschiedenen Regierungsmitglieder und sonstigen staatlichen Repräsentanten (Stichwort „es ist eine Pandemie der Nichtgeimpften“) – aufgehetzten Bevölkerung auszuliefern.

 

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