„Begonnene Lehre kann keinen Asylgrund ersetzen“
„Asylwerbern den Zugang zur Lehre nicht länger zu ermöglichen, ist die folgerichtige Konsequenz der Bundesregierung, um die Debatte rund um die Abschiebung von Asylwerbern mit negativem Asylbescheid während der Lehrzeit zu beenden“, stellte der oberösterreichische Landesobmann und geschäftsführende Bundesobmann der Freiheitlichen Jugend, Bundesrat Dr. Michael Raml, heute klar. Die freiheitliche Jugendorganisation unterstützt den Vorstoß von Vizekanzler Heinz-Christian Strache, den Erlass aus dem Jahr 2012, der es Asylwerbern ermöglicht, in bestimmten Branchen eine Lehre zu beginnen, zurückzunehmen. „Eine begonnene Lehre stellt nach geltender Rechtslage keinen Asylgrund dar. Auch bei sogenannten ‚Vorzeigeflüchtlingen‘ ist der Rechtsstaat durchzusetzen, wenn kein Recht auf Schutz besteht. Eine begonnene Ausbildung ersetzt keinen Asylgrund“, betonte Raml.
Als „unverantwortlich“ bezeichnete der Jurist auch das Vorgaukeln falscher Erfolgsaussichten, wenn ohnehin im Vorhinein klar sei, dass Asylwerber aus Ländern zu uns kommen, in denen keine Verfolgung droht. „Bei vielen Menschen ist von vornherein klar, dass kein Bleiberecht besteht. Es ist unehrlich, diesen Menschen falsche Hoffnungen zu machen.“ Folgerichtig ziehe die Regierung nun die Konsequenzen, um wieder Klarheit zu schaffen. „Es gibt schließlich genügend österreichische Jugendliche, die eine Lehrstelle suchen. Darauf haben wir auch im Zuge unserer Kampagne ‚Jugend fördern, statt Zuwanderung fordern‘ aufmerksam gemacht. Wir bauen auf die eigene Jugend und wollen das Image der Lehre aufwerten“, führte der geschäftsführende Bundesobmann der Freiheitlichen Jugend weiter aus.
Ein rechtskräftig negativer Asylbescheid bedeutet nichts anderes, als dass diese Person keinen Asylgrund aufweist. „Die Grünen sollen ehrlich sagen, wenn sie unseren Rechtsstaat, der sich ganz klar an die Genfer Konvention hält, aushebeln möchten und nicht falsche Gründe vorschieben. Ich halte es jedenfalls weder für gesetzeskonform, noch gerecht, wenn der alleinige Beginn einer Ausbildung das komplette rechtsstaatliche Asyl- und Fremdenrecht außer Kraft setzen könnte. Es kann nicht sein, dass unter dem Deckmantel des Asylrechtes Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen salonfähig wird. Das wäre ungerecht gegenüber Asylwerbern mit einem echten Asylgrund, die damit auch länger auf den Abschluss ihres Asylverfahrens warten müssen “, ist für Raml der Vorstoß zur Rücknahme der Asyl-Lehre durch die Bundesregierung ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung.
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