“Schwarzfahren ist nicht illegal“

prox / Pixabay

Anwalt Zanger in einen Beispiellosen Prozess.
Wiener Anwalt klagt an: “Schwarzfahren ist nicht illegal”!

Georg Zanger will nun einen Musterprozess starten und gegen den Strafbetrag vorgehen.

Der Anwalt Georg Zanger sorgte bereits während der Bundespräsidentschaftswahl für Aufsehen, als er meinte, dass die Wiederholung der Stichwahl auch ungültig sei. Nun verschrieb sich der Jurist einem anderen Thema. Wie er auf Facebook erklärt, will er dem Schwarzfahren den Kampf ansagen. Seiner Meinung nach ist es nicht legal, dass minderjährige Schüler oder Menschen, die kein Deutsch sprechen, Strafe für das Fahren ohne Ticket zahlen müssen. Denn die Grundlage für die Strafe seien die „Allgemeinen Bedingungen“, die „jeder angeblich durch das Benützen eines öffentlichen Verkehrsmittels akzeptiert“, schreibt Zanger auf Facebook.

Einer Schülerin sei es passiert, dass ihr eine Strafzahlung aufgebrummt wurde. Zanger hält dies nicht für rechtens, wie er in seinem Post erklärt. „Kann eine Minderjährige überhaupt Allgemeine Bedingungen, einen komplizierten Vertrag mit Zahlungsverpflichtungen, akzeptieren? Ich glaube nicht. Schüler können gar keine Verträge abschließen. Sie sind nur beschränkt geschäftsfähig!“ Nun will der Jurist einen Musterprozess starten, der klären soll inwiefern Schwarzfahren illegal ist.

Konkret geht es darum: Die Kontrolleure können den Fahrschein verlangen, aber nicht mehr als 100 EURO. Schon gar nicht von Schülern und nicht deutsch sprechenden Menschen.

Das komme einer Nötigung gleich, was hier Fahrbahn Kontrolleure machen und sich erlauben. Sie schikanieren auch oft noch diese nicht bezahlenten Fahrgäste bis aufs letzte. Das gehe nicht so weiter. Vielleicht schließen sich RA Zanger noch andere an.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)