Wir sind den Fall nach gegangen.
Der Vater sagte: “Man hat mir verboten, meine Tochter zu besuchen, der Grund sei, eine Muslimische verschleierte Frau”!
Das Krankenhaus sagt: Es war alles ganz anders: “Der Mann kam ausserhalb der Besuchszeit und hat sich nicht angemessen verhalten”!
AUSSAGE GEGEN AUSSAGE, würde der Fall zu Gericht gehen?
AUSSAGE GEGEN AUSSAGE, würde der Fall zu Gericht gehen?
Zeugen, gibt es nämlich auf beiden Seiten keine. Es gilt angeblich auch im Krankenhaus Verschleierungsverbot.
Wir von ZeitimBlick haben im betroffenen Krankenhaus nachgefragt. Die Dame hat bestätigt. Ein Mann kam ausserhalb der Besuchszeit. Der Mann war aufgeregt. Wir sagten ihm, im Moment ist Visite. Er solle morgen wieder kommen.
Doch dieser Mann gibt jetzt Medien eine ganz andere Darstellung der Geschichte. Wir können nur unsere sagen. Es gibt natürlich auch im Krankenhaus Verschleierungsverbot. Bei uns sitzt keine Frau verschleiert im Bett. Stellen sie sich vor, wir müssen schnell zum Patienten! Es ist etwas mit dem Herz, oder Infusionen Spritzen setzen. Glauben wir wir wurschteln uns durch die Verschleierung!
Einen schönen Tag noch, wir von ZeitimBlick sind überzeugt, aber nicht von der Aussage des Mannes der angeblich seine Tochter besuchen wollte!
Danke fürs Interview.Wir haben dieses Krankenhaus bzw. Personal sehr freundlich erlebt.