“Sie haben Post”! Der Abmahnanwalt hat zugeschlagen

EU Urheberrecht Abmahnung Bildnutzung
Paradoxe Urheberrechtsgesetze öffnen Abmahnanwälten alle Möglichkeiten, um ihre Opfer zwischen EU Recht und den Gesetzen der Mitgliedsstaaten zu zermürben. | © Mon: ZIB / © Higru-Bild (EU Parlament) von Cuong DUONG Viet auf Pixabay

Ein Bio Bauer beim Bürgeranwalt: Anklage wegen Verletzung des Urheberrechts.

Abmahnanwälte sind wieder im Auftrag von den sog. Bildspinnen unterwegs, wir haben immer wieder berichtet: In dem Fall vom Dezember 2020 wurde dem fleißigen Mann ein Weihnachtsfoto  zum Verhängnis.

Der beklagte Landwirt war deutlich gezeichnet von den bisherigen Drohungen und vom Auftritt des Klagevertreters bei der ORF Sendung “Bürgeranwalt“: Sendung noch bis am Freitag, erster Oktober 2021 abrufbar.

Ein Weihnachtsgruß wurde zum Fluch

Was alles geht, wenn ein sogenanntes kostenfreies, lizenzfreies Bild in Google auftaucht, man es herunterlädt und das Verhängnis seinen Lauf nimmt.

Nein es ist kein Scherz, nein es steckt kein Virus dahinter und vieles nein. Abmahnanwälte und Bildspinnen, immer wieder die gleiche Masche. Man kann es verfolgen: Alle werden nicht nur durch den Rechtsstaat geschützt, nein es geht alles noch viel, viel schlimmer.

Dass es dem Landwirt nicht gut geht, was es für die Seele bedeutet, so bedroht zu werden, mit mehr als 40.000 Euro Streitwert für ein wenige Pixel kleines Bild. Das können Juristen scheinbar nicht verstehen.

Anwälte und Richter verstehen auch nicht, dass normale Menschen Websites nicht nach allen Punkten der gesetzlichen Vorschriften abchecken. Es fällt nicht jedem auf, wenn das Impressum fehlt oder evtl. nicht stimmt, wenn keine Verschlüsselung oder Datenschutzerklärung vorhanden ist. Der normale Surfer achtet auf “Gratis“, “Lizenzfrei” und klickt auf Download.

Auf Plattformen wie Pixabay wimmelt es nur so von ähnlichen Fotos und die haben ein Impressum, sind sicher keine “Piraten. Deren Bilder sind lt. Angaben der dort einstellenden Fotografen tatsächlich frei, bedürfen nicht einmal einer Nennung des Urhebers. Wie auch immer: Die juristischen Tipps zur Erkennung verseuchter Websites waren teils zum Kopfschütteln.

Fotograf auch ein Opfer?

Möglicherweise“, so räumt der Beklagte ein, “sind wir beide Opfer?” Da ist was dran. Denn wenn eine “Piratensite” tatsächlich geklaute Bilder online stellt, hat der Fotograf nichts davon. Werden die Bilder (unter den BuzzwordsGratis“, “Lizenzfrei“) von dort geladen, bekommt der Urheber nichts, der Verwender aber die Klage.

Nun könnte man aber seine Bilder mittels Wasserzeichen uä. Methoden absichern. Weiters ist das “Fragen vor Klagen” keinem Urheber gesetzlich verboten, oder Herr Klagevertreter? Doch wenn ein Fotograf sofort mit dem Abmahnanwalt aufkreuzt, könnte man meinen, der Kläger will so viel als möglich rausholen?

Auch bei selbstgemachten Fotos kann man sich schnell strafbar machen. Recht am eigenen Bild geht sehr weit. Wenn wer will, klagt er einem und es ist eine Masche, wie viele unserer Links beweisen.

Es geht aber noch viel schlimmer: Selbstgemachte Bilder, für die man plötzlich zu bezahlen hat! (Stichwort Markenschutzrecht uä.) Der Anwalt weiß eben auch lang nicht alles. Und am Ende entscheidet immer wieder Gott Richter und da gäbe, es gibt es noch viel zu sagen.

Recht ist nicht Gerechtigkeit.

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