Sie sitzen in U – Haft und warten auf ihre Verhandlungen vor Gericht

Justiz
Foto: pixabay, zib

Das kann sich Jahre ziehen: Bis zur ersten Verhandlung können Jahre vergehen.

Für uns Medien muss für die in Haft sitzenden die Unschuldsvermutung gelten. Sie dürfen auch nicht Täter, sondern Beschuldigte im Bericht genannt werden.

Warum rufen Beschuldigte erst nach der Tat die Polizei?

Warum nicht vorher, bevor diese so einen Wahnsinn begehen?

Auch dieses Beschuldigte soll nach der Tat, die Polizei gerufen haben

Erst nach dem er seiner Frau in den Kopf geschossen haben soll, geschah die mutmaßliche Tat, seit dem sitzt der Mann in U – Haft und es gilt die Unschuldsvermutung.

Vor dem Urteil darf man nichts weiter schreiben.

Auch bei den fünfach Mord von Tirol, viele haben ihn längst vergessen, doch wir vergessen so etwas nicht, ging der später verurteilte Täter nach der Tat zur Polizei.

Frauenmörder, die nach der Tat in Freiheit leben, berichteten ebenfalls.

Freikauf? Alles ist möglich: Wenn es auch die Menschhei