So, der nächste Fall: ORF schreibt von Frauenmord – ich schreibe “zu Tode geliebt”.

Foto: Free-Photos / Pixabay License

Der Fall geht an die Nieren: Nein darf er nicht, ist ja laut Anwalt der  den Blogger  11.000 Euro verklagt hat strafbar.

Auch der Link ist strafbar laut diesem Anwalt der zu dem unglaublichen Fall führt.

Und auch der Tatverdächtige könnte einem ins Uferlose klagen. Wurde er doch schon einmal freigesprochen wie der ORF hier schreibt.

Bloggerin von einem mutmaßlichen Frauentöter aus dem Häfen U – Haft auf 11000 Euro verklagt

Weitere Tatverdächtige könnten folgen.

  • Man darf keine Links setzen
  • Man darf kein Mitleid mit dem Opfer haben, alles strafbar, um nur einige Zitate des Anwaltes zu nennen.
  • Man ist für den Inhalt anderer Medien verantwortlich, auch wenn man sich an Quellen Angabe und Zitatrecht hält.
  • Man ist angeklagt, wo ist hier die Unschuldsvermutung?
  • Angeklagte, kommt der Schrieb vom Landesgericht Wiener Neustadt
  • Man wird ärger behandelt als jemand der getötet hat!
  • Unfreundliche Worte, Zynismus im Gerichtsschreiben. Ekel erregend, die Psyche wird schwerstens belastet. Weil man sich ja keiner Schuld bewusst ist!

Ein verrücktes Mediengesetz, dass man als kleiner Blogger nicht kennt, scheint aber auch solche Absurditäten zu erlauben!

Mehr wie Belästigung, weil man nicht weiß, was man genau machen soll. Weil wieder ein Richter “Gott” spielen kann.

Der ORF schreibt trotzdem “Weiterer Frauenmord vor Gericht (ZITAT: ORF) und ich verlinke es trotzdem, den absurd ist es wie es zum Fall kam, warum eine weitere Frau sterben musste! Man ließ den Mann frei wegen der die Frau zuerst in Spitalsbehandlung gelandet ist, der konnte diese wieder aufsuchen und dann, was dann geschah, die Frau wurde mit den Händen des Mannes und mit einem Messer zu Tode geliebt. Ironie off.

Täter sagen ja sehr oft vor Gericht: “Ich habe sie ja nur geliebt”! “Oder gar, vor lauter Liebe wollte ich sie nur erlösen”!

Heimlicher Freigang des fünf fach Mörders von Tirol? Aus Insiderkreisen kommen solche wohl Fake News, anders kann man es sich nicht vorstellen. Falls sich überhaupt noch jemand an den traurigen, grausamen Fall erinnern kann. Stopp, man darf ja kein Mitleid mit den Opfern haben. Strafbar.

Tirol: Fünfach Mörder bekam Lebenslänglich – nicht rechtskräftig