Standard 5000 Euro Strafe? Bericht über Strache? Absurdes Mediengesetz Richterrecht

Medien
Foto: pixabay, zib

Wie die Kronen Zeitung heute titelt, soll der Standard bereits mit 5000 Euro Strafe belegt worden sein, weil dieser über Straches Scheidung berichtet haben soll?

Slappklagen, Unsicherheit, Richterrecht, Macht der Abmahnanwälte, Medien sind immer mehr Willkür und Schikanen ausgeliefert. Nicht einmal Person öffentliches Interesses, was im Gesetz verankert ist, wird akzeptiert, wie es scheint.

Personen des Öffentlichen Lebens sind Personen mit einem besonderen Bekanntheitsgrad. Durch die Einstufung als Person des öffentlichen Lebens wird das Recht auf Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und die Zulässigkeit von Äußerungen in Berichterstattungen deutlich geändert.

Beschränkte Privatsphäre für Personen des öffentlichen Lebens

Nicht wenn es der Richter nicht will, da finden solche Gesetze keine Anwendung: Das ist nicht normal.

Es gilt für alle die Unschuldsvermutung: Diese Strafe ist natürlich ohne Prozess und Anwaltskosten.

Strache hat ja mehrere Medien geklagt, die über ihn berichtet haben. Was ist mit dem Mediengesetz, Person, öffentliches Interesse?

Am Ende ist man, wie in einem Roulette, ausgeliefert. Diesmal hat es den Standard erwischt.

 

 


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