Strafakt Häusliche Gewalt: Gewaltschutz klagt an

Justiz
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 Der Staatsanwalt entscheidet nach der Verhaftung ob U-Haft oder nicht?

Eine Wegweisung erfolgt eigentlich immer nach Häuslicher Gewalt.

In schlimmen Fällen kann auch U – Haft beantragt werden.

Wieder entscheidet der Staatsanwalt, wie lange diese bestehen darf. Man ist der Macht des Rechtsstaates ab da ausgeliefert.
Warten auf den Prozess, warten, auf die Berufung: Warten und Kosten die alles oft noch schlimmer machen. Gelähmt und wieder ausgeliefert.

Opfer sind dem Rechtsstaat ausgeliefert, an weiteren absurden Gesetzen wird gefizzelt.

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Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.