Streikrecht auf den Prüfstand

Foto: zib und pixabey

Wird Streiken schon ab 2019 verboten?

ÖGB-Katzian: Streikrecht und Recht auf menschenwürdige Arbeit auf dem Prüfstand.

Inhalte der Deklaration für Menschenrechte bleiben aktuell.

„Jeder Mensch hat das Recht auf Ruhe und auf Erholung, vor allem auf eine vernünftige Dauer der Arbeit“, zitiert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember aus der allgemeinen Deklaration der Menschenrechte: „Das ist vor dem Hintergrund des 12 Stunden-Tages auch heute aktuell, wie mit dem neuen Arbeitszeitgesetz deutlich wird.“

Weitere Formulierungen der Deklaration sind auch vor dem Hintergrund aktueller Kollektivvertragsverhandlungen zu sehen, in denen sich ArbeitnehmervertreterInnen für faire Löhne und Gehälter sowie für zufriedenstellende Arbeitsbedingungen einsetzen, erinnert Katzian an inakzeptable Einschüchterungsversuche einzelner Arbeitgeber im Konflikt um einen fairen KV-Abschluss für die Beschäftigten bei Eisenbahnen vor zwei Wochen: „Nicht nur das Recht auf menschenwürdige Arbeit, auch das Streikrecht ist im 21. Jahrhundert offenbar wieder auf dem Prüfstand.“

Heißt es bald: STREIKEN VERBOTEN!

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