Schuld für Berechnungsfehler im Härtefallfonds auf UnternehmerInnen abzuwälzen ist nicht haltbar.
Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) hat gestern einen Berechnungsfehler im Zusammenhang mit dem Härtefallfonds in Phase 2 öffentlich gemacht. Der Ausgangspunkt dieses Fehlers, welcher dazu führt, dass UnternehmerInnen zu geringe Förderungen ausbezahlt bekommen, ist eine Umsatzrentabilität von über 100 Prozent. Diese Umsatzrentabilität wird zur Berechnung der Förderhöhe herangezogen und vom Finanzministerium an die Wirtschaftskammer, welche den Härtefallfonds abwickelt, übermittelt.
Sowohl Wirtschaftskammer, als auch Finanzministerium haben gestern Stellungnahmen abgegeben. Die Wirtschaftskammer gab an, alle Fälle, in denen es zu Unklarheiten kommt, individuell zu prüfen. Anders reagierte das Finanzministerium. Dort wurde von einem „Skandalisierungsversuch“ gesprochen und eine schriftliche Stellungnahme gegenüber der APA abgegeben.
„Diese Stellungnahme von Blümels Ministerium ist an Kuriosität schwer zu überbieten“, berichtet Matznetter, „laut Stellungnahme sind dem Finanzministerium bis dato rund drei Fälle bekannt, die eine Umsatzrentabilität von über 100 Prozent aufweisen. Interessant ist dies vor dem Hintergrund, dass alleine dem SWV zwei solche Fälle vorliegen.“ Weiters heißt es in der Stellungnahme, dass es sich nicht um Fehler bei der Programmierung oder den zur Verfügung gestellten Daten, sondern um unvollständige Antragstellungen handle. „Auch dies wirkt kurios, da Unternehmerinnen und Unternehmer derzeit beim Einreichen des Antrags zum Härtefallfonds neben persönlichen Daten nur die aktuellen Einkünfte angeben müssen. Die Umsatzrentabilität errechnet sich jedoch aus bereits vorhandenen Daten des Finanzministeriums und ist von der Eingabe der UnternehmerInnen bei Antragstellung unabhängig“, erklärt Matznetter.
„Schon wieder wird den UnternehmerInnen die Schuld zugeschoben. Finanzminister Blümel hat sich diese Strategie wohl von Bundeskanzler Kurz abgeschaut, der schon letzte Woche UnternehmerInnen beschuldigte, der Antragsstellung nicht gewachsen zu sein. Schieben Sie die Schuld für Ihr Versagen nicht auf unsere Wirtschaftstreibenden ab, Herr Blümel, sondern übernehmen Sie endlich Verantwortung für die zahlreichen Fehler auf Kosten der UnternehmerInnen!“, so Matznetter, der erneut eine Überprüfung der Berechnung fordert.
„Der nächste Skandal ist, dass es den UnternehmerInnen nicht möglich ist, die Berechnungen unkompliziert einzusehen“, erklärt Matznetter. Um eine Berechnungsauskunft zu bekommen muss man der WKO eine Mail schreiben und diese anfordern. Nach Bearbeitung durch die WKO erhält man einen Code, der nur begrenzte Zeit gültig ist, und kann die Berechnungsauskunft abfragen. Dieser Vorgang ist mühsam, dauert viel zu lange und macht es UnternehmerInnen zusätzlich schwer, die Berechnungen der Kammer nachzuvollziehen.
Arige/Matznetter – SWV Österreich: Skandal bei Härtefallfonds 2 vermutet.
Rechenfehler bei Hilfsfonds könnte UnternehmerInnen um tausende Euro bringen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. SWV fordert Überprüfung der berechneten Förderhöhe.
„Uns kommt es schon lange Zeit merkwürdig vor, dass so viele UnternehmerInnen berichten, dass sie in Phase 2 des Härtefallfonds nur 500 Euro bekommen. Nun haben wir vielleicht die Erklärung“, so Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Österreich (SWV).
„Wie Recherchen des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes zeigen, scheint es einen gravierenden Rechenfehler zu geben, der zu einer unmöglich hohen Umsatzrentabilität führt. Darum könnten tausende AntragstellerInnen nur den Minimal-Betrag von 500 Euro ausbezahlt bekommen haben“, berichtet Marcus Arige, geschäftsführender Präsident des SWV Wien.
Kommafehler als Grund für Falschberechnung in Phase 2 des Härtefallfonds?
„In uns vorliegenden Berechnungen wird davon ausgegangen, dass der Gewinn fast fünf Mal so groß wie der Umsatz ist. Die Umsatzrentabilität beträgt dadurch über 100%. Das ist jedoch gar nicht möglich“, erklärt Christoph Matznetter, Präsident des SWV Österreich. Dass hier „das Komma um eine Stelle verrutscht ist“ wurde in einer Mail des Team Härtefallfonds der Wirtschaftskammer Wien bestätigt. Auch dass es sich um keinen Einzelfall handle wurde schriftlich festgehalten. Die betroffene Person wurde jedoch an das Finanzamt verwiesen, wo sie ebenfalls keine Auskunft bekam.
„Es ist ein Skandal! Die Türkis-Grüne Bundesregierung mit ihrem Finanzminister Gernot Blümel ist nicht fähig, Selbstständigen ihre Förderung korrekt auszubezahlen! Sie können es einfach nicht! Und wo bleibt in diesem Zusammenhang der Aufschrei der Wirtschaftskammer?“, ärgert sich Arige über die vielen Fehler im Zusammenhang mit den dringend notwendigen finanziellen Unterstützungen.
Es zeigt sich einmal mehr, wie wichtig ein Rechtsanspruch auf Entschädigung wäre und man diesen direkt über das Finanzministerium beantragen könnte. In diesem Fall bekäme man Bescheide ausgestellt, gegen die man Rechtsmittel einlegen könnte. So aber bleibt man Bittsteller und kann nur hoffen, dass Finanzministerium und Wirtschaftskammer ihren Fehler eingestehen und ihn ausbessern.
Wird Auskunft gezielt verweigert?
Die bisherige Recherche legt nahe, dass der oben genannte „Kommafehler“ bei den übermittelten Daten des Finanzamts Wien zu finden ist. Zahlreiche UnternehmerInnen haben nach Bekanntwerden des Fehlers die Berechnungsauskunft beantragt. In Beispielen aus Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg wurde die Information trotz bürokratischer Hürden zeitnah übermittelt. Nur in Wien warten die Betroffenen bereits seit über zehn Tagen auf die Auskunft. „Soll hier der Fehler verschleiert werden?“, fragt sich Matznetter. Und Arige ergänzt: „Als SWV stehen wir auf der Seite der Wiener Unternehmen und wir werden sie dabei unterstützen zu ihrem Recht zu kommen“.
Parlamentarische Anfrage und Forderung nach schnellstmöglicher Aufklärung und Überprüfung der Anträge
„Natürlich werde ich in meiner Funktion als SPÖ-Wirtschaftssprecher im Parlament auch eine parlamentarische Anfrage an den Finanzminister einbringen, um der Sache auf den Grund zu gehen. Das Chaos des Finanzministers ist untragbar! Wir fordern eine sofortige Überprüfung der berechneten Förderhöhe. Sollte sich der Verdacht erhärten müssen die betroffenen UnternehmerInnen unverzüglich zu ihrem Anspruch kommen“, so Matznetter. „Diese Pannenserie darf nicht länger auf dem Rücken der UnternehmerInnen ausgetragen werden. Gernot Blümel musste sich schon einmal einem Misstrauensantrag stellen, nach diesem erneut gravierenden Fehler ist er definitiv rücktrittsreif!“, stellt Arige klar.
Auch Fixkostenzuschuss weist Fehler auf.
Die Fehler- und Pannenserie von WKÖ und Finanzministerium gehen indes munter weiter. Auch beim Fixkostenzuschuss gibt es anscheinend Programmierfehler, die zu falschen Ergebnissen führen. An anderer Stelle gibt es Berichte, dass eine scheinbar fehlende Versicherung bei der SVS zu einer Ablehnung der Förderung führt. Arige dazu: „Blümel sollte sich endlich wieder einen Laptop besorgen und den verursachten Murks schnellstmöglich beseitigen. Ein jeder von uns kann Fehler machen, doch eine solch fortgesetzte Unfähigkeit würde in der Privatwirtschaft sofort zur Kündigung aller Verträge führen. Diesen Dilettantismus haben sich Hunderttausende EPU und KMU einfach nicht verdient!“
Betroffene UnternehmerInnen können sich an SWV wenden
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)