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Es soll zu einem Raubüberfall gekommen sein? Es muss die Unschuldsvermutung gelten
Keine Satire: Es muss die Unschuldsvermutung für die mutmaßlichen Täter gelten: Sie könnten sich nach der Verhaftung, oder Vernehmung gekränkt fühlen und deren Anwalt kann, einem dann klagen. Weil diese ja noch nicht verurteilt sind […]