Er war ja in Behandlung, angeblich auch stationär.
Jetzt waren sie angeblich nur in Lebensgemeinschaft. Hat aber leider auch genügt. Außerdem soll der Mann mehrere Tage neben der Leiche verbracht haben.
Ein Nachbar rief die Polizei, weil der Täter blutig bei ihm läutete.
Der Täter soll sich selbst so schwer verletzt haben, er wurde angeblich sogar operiert. Fragen sie sich auch, nicht? Wegen Corona werden andere nicht operiert, der Täter aber schon. Man muss dem Menschen ja helfen, Ironie off.
Trotzdem am Ende wurde Er zum Täter, gestern hat er seiner Frau die Kehle durchgeschnitten.
Polizeibericht:
Ein 65-jähriger österreichischer Staatsbürger ist dringend verdächtig, vermutlich bereits am 21. April 2021 (genaueres derzeit noch nicht bekannt), seine 64-jährige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Mietwohnung in Neulengbach durch Schläge mit einem Fäustel auf ihren Kopf und durch Messerstiche und Schnittverletzungen im Halsbereich vorsätzlich getötet zu haben.
Der Beschuldigte fügte sich anschließend offensichtlich selbst Verletzungen im Bereich des Kopfes, des Halses, der Unterarme und der Beine zu und wurde nach seiner am 22. April 2021, um 17:50 Uhr von Bediensteten der Polizeiinspektion Neulengbach am Tatort ausgesprochenen Festnahme mit dem Rettungsdienst in das Universitätsklinikum St. Pölten zwecks operativer Behandlung eingeliefert. Eine Bewachung durch Polizeikräfte im Krankenhaus St Pölten wurde veranlasst.
Bei seiner Festnahme gab der Beschuldigte gegenüber den Polizeibeamten an, für den Tod seiner Lebensgefährtin verantwortlich zu sein.
Heute schreibt die Kronen Zeitung, ob der Täter überhaupt schuldfähig sein kann?
Experten streiten sich darum:
Die Psychologie ist nicht schuldfähig, die ihm behandelt haben auch nicht.
Gutachten beauftragt
Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: Er steht unter dringendem Verdacht, seine Lebensgefährtin (64) ermordet zu haben. Doch war der 65-Jährige zum Zeitpunkt der schrecklichen Bluttat im niederösterreichischen Neulengbach zurechnungsfähig – und damit überhaupt schuldfähig? Um dies festzustellen, hat die Staatsanwaltschaft jetzt ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Ob der Mann, der laut Aussagen einer Nachbarin schon mehrere Aufenthalte in einer psychiatrischen Klinik hinter sich hat, zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, muss nun geklärt werden. „Es gibt Anhaltspunkte, die es erforderlich machen, ein Gutachten zur Frage der Zurechnungsfähigkeit in Auftrag zu geben“, hieß es von der Anklagebehörde.
Mordalarm in NÖ: Frau tot in Wohnung aufgefunden
Vor Gericht: Mann (76) schlug Ehefrau mit Beil
Frau mit Axt auf Kopf geschlagen: 10 Jahre Haft
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)