Umsatzsteuer und Leistungsort

Der April als letzter Monat für die Einkommenssteuer-Erklärung zum Vorjahr rückt näher und so ebenso hat der gewerbliche Steuerpflichtige nun spätestens seit Beginn 2015 die Sache mit der sog. “Änderung des Leistungsortes bei der Umsatzsteuer” zu beachten.

Kein Mittel gegen wahre Geldvernichtung

Nachdem man Europas größten Steuerzuckerlverteiler für Großkonzerne zum EU Chef gemacht hat will die EU die Steueroasen der mächtigen Internetriesen wie Amazon, Google, Facebook, … dichtmachen. Paradox, nicht wahr? “Bock zum Gärtner gemacht” fällt einem da ein. Und daher geschieht das zuschütten der Milliarden Schlupflöcher mit dem Zahnstocher.
Denn die seit 1.1.2015 in Kraft tretenden Regelung bezüglich der Umsatzsteuer je nach Leistungsort ist da weniger als ein Tropfen auf einem heißen Stein.

Die wahre Geldvernichtung passiert bekanntlich per Gewinnverschiebung in Steueroasen bis nichts mehr übrig bleibt. Lizenzzahlungen sind da besonders beliebt, die Konzerne zahlen scheinbare Lizenzgebühren an ihre Niederlassungen zB. in Luxemburg wo die Steuer ausgerechnet bei Lizenzen nur 6% beträgt. Oder man verschiebt gar auf die 0% Insel der Steuer-seligen, auf die Bahamas.

Wenig Auswirkung für Endkunden

Nun soll sich dieser Artikel weniger mit den bekannten Steuertricks mit großen Auswirkungen befassen sondern mehr mit den kleinen Unterschied welcher durch die Mehrwertsteuerdifferenz zwischen dem Land des Unternehmers und dem des Endkunden entsteht.

Konkret geht es darum das Unternehmen welche hpts. immaterielle Güter im Fernabsatz vertreiben (zB. Software, Download, …) oder derartige Dienstleistungen (zB. Telekommunikation, Streaming, …) erbringen ab nun die Mehrwertsteuer berechnen müssen welche im Land des Endabnehmers gilt. Dieser eine, kleine Vorteil eines Firmensitzes in Steueroasen ist also nicht mehr nutzbar.

Ein Klacks denkt man sich, da 1 % mehr, da einer weniger, was macht das schon bei den üblichen Geschäften welche ein Endkunde per Internet tätigt?
Die kleinen Händler freut´s das zB. Amazon nun zu den gleichen Mwst Sätzen verkaufen muss. Der Endkunde klickt eben schneller auf den billigeren Preis und wenn der Anbieter noch so weit weg sitzt. Wenn dann auch noch ein winziger Steuersatz auf der Bestellbestätigung auftaucht freut sich Otto Normalshopper noch mehr.
Das ist bald vorbei und wird vom kleinen Händler ums Eck, der auch einen Shop betreibt, als gerecht angesehen. Stimmt auch irgendwie.
Doch das bedeutet auch:

Mehr Arbeit für kleine Shops!

Also die Großen haben längst ihre IT-Abteilungen mobilisiert, die technische Umrüstung ist längst durch. Auch alle finanztechnischen Fragen sind geklärt, dort ist alles schon bereit für den Wechsel. Ebenso der Kundendienst, der Support, die Richtlinien für Lieferanten, gewerbliche und Endkunden und sogar die für ev. Untermieter-Shops. Letzteres ist ein eigenes Kapitel wenn man bedenkt das sich 100000e keinen eigenen Shop leisten sondern einfach bei einem größeren angeschlossen sind. Was wieder Fragen aufwirft wenn diese aus verschiedenen Ländern stammen.

Und was macht der kleine Shopbetreiber mit eigenen Shop? Wir erinnern uns: Derjenige welche sich eben noch über die Steuergerechtigkeit freute?
Also der bastelt ev. selber an den nötigen neuen Funktionen und versucht sich selbst in die kaufmännischen Belange dieser Umstellung einzuarbeiten. Oder er muss seinem IT-Dienstleister noch schnell vor Jahreswechsel bitten den Shop umzubauen. Der IT-Betrieb könnte aber angesichts der Zeitspanne abwinken und von Monatelangen Arbeiten sprechen, von einer völlig neuen Shopsoftware, je nach System kann sich das zu einer immensen Arbeit ausweiten. Und immense Arbeit, Aufwand, neue Software kostet Geld, viel Geld.
Das könnte also dazu führen das noch mehr kleine Shops für immer verschwinden…
Und jene die bleiben werden sich nur halten wenn sie den Aufwand an ihre Endkunden abwälzen, teurer werden.
Das sollte vor allem jeder wissen der in den e-commerce einsteigen möchte, Startups haben es ab nun noch viel schwerer…

Expertenmeinungen

Ein Mitglied des dt. Wirtschaftsministeriums meinte beim IT-Gipfel zum Thema: “Im Grunde müssen dann viele Kundendaten erfasst werden, wie z.B. der Wohnohrt jedes einzelnenen Käufers. …für jeden einzelnen Käufer eine Umsatzsteueranmeldung im jeweiligen EU-Land vornehmen. Auch die Rechnungserstellung muss die jeweils entsprechende Mehrwersteuer des Käufer EU-Landes erhalten (28 Länder müssen dazu beachtet werde). Das ist auf jeden Fall fehleranfällig, wenn jeder Kleinunternehmer das selber einbauen muss, …meiner Meinung nach den Todesstoss der deutschen Startup-Szene geben,

 

HEISE, der größte Channel für IT ortet aber auch noch andere Schikanen die mit der Leistungsortregelung einher gehen. Nämlich ab nun muss der Online Händler alle Vorschriften des Landes kennen in dem der jeweilige Endkunde sitzt. Also die Regelungen bez. Umtausch, Rücktritt, Fristen, Haftung, Konsumentenschutz, …

Und noch mehr: Jedes Land hat andere Steuerabgabefristen – also muss man die auch kennen…

Auch seien “Anbieter physischer Waren nicht betroffen“?

Ok, stimmt schon alles, nur warum sollten nur immaterielle Güter betroffen sein? Es gilt doch für jeden der etwas über Ländergrenzen verkauft, warum sollte da ein Unterschied sein, zwischen einer schwedischen Software per Download oder wenn ich mir ein Auto aus Deutschland bestelle?

 

Die WKO hält sich da neutral und informiert lediglich, hat auch endlich den Druckfehler aus dem Leitartikel dazu ausgebessert. Und gibt auch noch diese Info zu einem “Umsatzsteuer Mini-One-Stop-Shop” dazu.

 

FAZIT:
Das alles läuft wieder darauf hinaus das die überleben werden die sich alle Umstellungen leisten können, das die noch mehr Profit machen weil die kleinen, dem nicht gewachsenen Shops untergehen werden und weil sich immer weniger trauen einen Onlinehandel zu starten.

 

PS: Bitte die Fehler in der Meinung des Wirtschaftsexperten zu entschuldigen, ist dessen O-Ton und soll zeigen das die hochgelehrten und megastudierten auch nicht Rechtschreiben können…