Vater erschoss Sohn: Behörde sieht kein Versagen

Waffe
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Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: „Der Gerichtshof kam zu der Ansicht, dass die Behörden eine eigenständige, proaktive und umfassende Risikobewertung hinsichtlich der möglichen Ausübung von Gewalt vorgenommen hatten, aufgrund derer ein polizeiliches Betretungsverbot für die Wohnung erlassen worden war. Deshalb wurde diesbezüglich auch kein Versäumnis der österreichischen Behörden gesehen“, so die Gewaltschutzzentren, die betonten, dass sie „anderer Ansicht“ seien.

Wir erinnern uns zurück, der Vater hatte nach Häuslicher Gewalt, Betretungsverbot für die Wohnung. Dann ging er mit einer Waffe in die Schule des Buben (8) holte ihn aus dem Unterricht und erschoss ihn in der Garderobe.  Danach richtete sich der Vater selbst.

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