AK kritisiert, dass das neue Gesetz im Parlament nicht beschlossen wurde
„Für die ArbeitnehmerInnen vieler Branchen würde das neue Vergabegesetz bei Aufträgen der öffentlichen Hand spürbare Verbesserungen bringen“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Besonders die Einführung der Baustellendatenbank wäre ein großer Schritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping, vor allem durch aus dem Ausland entsendende Unternehmen. „Umso bedauerlicher ist es, dass entgegen des einstimmigen Ministerratsbeschlusses das neue Vergabegesetz im Parlament nicht beschlossen wurde. Hier wurde eine massive Verbesserung für die Beschäftigten blockiert“, sagt Klein.
„In der AK suchen oft Bauarbeiter Hilfe, die um ihren Lohn betrogen werden. Wenn unsere Berater nachfragen, stellt sich heraus, dass manche gar nicht wissen, für welche Firma sie überhaupt arbeiten“, so der AK Direktor. Denn in der Branche sei es üblich, dass Bauaufträge vielfach von Unternehmen zu Unternehmen weitergereicht werden. Am Ende entsteht ein undurchsichtiges Gewirr, in dem Schwarzarbeit und Lohnbetrug gut versteckt werden können. Bei den 7.300 inländischen Firmen, die im Vorjahr von der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubskasse) kontrolliert wurden, gab es 66 Beanstandungen. Bei den 1.600 ausländischen Firmen waren es satte 700. „Bei den betroffenen Arbeitnehmern, die zu uns kommen, geht es zu 85% um den nackten Lohn. Mit dem neuen Vergabegesetz könnten solche Machenschaften endlich wirksam bekämpft werden“, sagt Klein. Denn vorgesehen wäre, dass die wichtigsten Daten im Zusammenhang mit Baustellen elektronisch in eine Baustellendatenbank eingetragen werden. Das würde den Kontrollbehörden ermöglichen, die Baustellen künftig gezielter und gründlicher auf Betrug zu prüfen. Zudem könnten die Bauarbeiter ihre Ansprüche gegen ihre Arbeitgeber leichter und schneller durchsetzen, weil sie fehlende Daten nicht mehr aufwendig erheben müssten.
Eine weitere wirksame Maßnahme gegen die schwarzen Schafe in der öffentlichen Beschaffung wäre die vorgesehene Ausweitung des „Negativ-Kataloges“: Darin sind alle Tatbestände aufgelistet, bei deren Vorliegen man bietende Unternehmen ausschließen muss. Künftig wären Bieter etwa auch dann auszuschließen, wenn es hinreichend plausible Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige Abreden gibt oder wenn ein Bieter einen früheren Auftrag mangelhaft erfüllt hat. „Es ist im Sinne der Steuerzahler, dass solche Unternehmen keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten“, do der AK Direktor. Will sich ein Unternehmen von seiner Unzuverlässigkeit „rein waschen“ und wieder für öffentliche Aufträge in Frage kommen, müsste es nach dem neuen Gesetz mehr leisten: Nämlich den Schaden ausgleichen und aktiv mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten.
Das blockierte, neue Vergabegesetz würde zudem auch Verbesserungen für die Beschäftigten in der Reinigungs- und Bewachungsbranche bringen. Denn auch für diese Branchen sollte der Preis nicht mehr das allein ausschlaggebende Kriterium sein. Denn eines ist klar: „Der Preisdruck wird auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Das neue Gesetz würde auf lange Sicht jedenfalls zu einer Aufwertung dieser Branchen führen und die Situation der Beschäftigten, die hier besonders häufig von Unterbezahlung betroffen sind, stark verbessern,“ sagt AK Direktor Christoph Klein.
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