Die Gerichte leiden sicher nicht unter Arbeitsmangel, im Gegenteil.
So wird eine Hundebesitzerin beschuldigt durch sich und deren Hund einen Polizisten verletzt zu haben.
Siehe Bericht: Sachverhalt: Beamte des Stadtpolizeikommandos Fünfhaus wurden wegen einer lärmenden Gruppe auf der Straße alarmiert. Vor Ort trafen die Beamten auf mehrere Personen, die offenkundig Alkohol konsumierten und sich lärmend verhielten. Eine 23-jährige österreichische Staatsbürgerin beschädigte zu diesem Zeitpunkt ein abgestelltes Fahrzeug, indem sie es mittels Permanentmarker beschmierte. Die alkoholisierte Frau führte einen mittelgroßen Hund mit sich. Als die Polizisten die Frau auf die Sachbeschädigung ansprachen, verhielt sich diese äußerst aggressiv und beleidigend. Die Tatverdächtige ließ sich nicht beruhigen und wurde festgenommen. Im Zuge der Festnahme attackierte und verletzte die tobende Frau einen Polizisten. Durch das aufgebrachte Verhalten der Besitzerin attackierte auch der Hund den Beamten und biss ihm in den Unterschenkel. Bei der Frau wurde eine A…