Vom King am Hauptbahnhof in die Anstalt

Jan-Mallander / Pixabay

Das Gericht hat nun entschieden, dieser Bursch ist gefährlich.

Er glaubte hier in Österreich der König sein zu können, jener Tschetschene der hier nicht nur ein Mädchen brutal schlug, sondern auch Politiker via Facebook bedrohte etc.

Trotz Haftende: 17- Jähriger wird nicht entlassen

Schreibt die Kronen Zeitung: Das Video, in dem eine 15- Jährige im November des Vorjahres in Wien derart brutal verprügelt wurde, dass das Mädchen mit einem doppelten Kieferbruch ins Krankenhaus gebracht werden musste, hatte für Schlagzeilen und Entsetzen gesorgt. Die Täter: eine Gruppe Jugendlicher, die im heurigen Februar zu Haftstrafen verurteilt wurden . Einer von ihnen ein 17- jähriger Tschetschene hätte seine Gefängnisstrafe nun eigentlich verbüßt. Frei soll er aber nicht kommen, wie mehrere Medien berichten.

Hier mehr dazu

Prügel-Abuu soll eingewiesen werden! Schreibt oe24. Nun ist es so weit

Die Mutter des Buben wollte noch gegen dieses Urteil vorgehen, am Ende nützte es nichts.

Abuu S. (17) hätte vergangene Woche, nach Absitzen seiner sechsmonatigen Haftstrafe, entlassen werden sollen. Er war einer der Teenie-Schläger aus dem Prügel-Video beim Donauzentrum rund um Opfer Patricia, das millionenfach auf Facebook angeklickt und kommentiert wurde.

Aktuell sieht es jetzt so aus!

Terror-Teenie muss in Psycho-Anstalt

 Die Eintragungen in seinem polizeilichen Führungszeugnis lesen sich wie ein Streifzug durchs Strafgesetzbuch: Suchtgift-, Vermögens- und Gewaltdelikte – alles dabei. 30 Straftaten hatte ein junger Afghane aus Linz bereits vor seinem 14. Lebensjahr angesammelt – der Justiz waren die Hände gebunden. Doch jetzt ist der Terror-Teenie strafmündig.

Er stand in Linz vor Gericht. Nach seinem Geburtstag soll er Handys und Geld geraubt und andere mit dem Umbringen bedroht haben. Dazu kam eine Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Dauer der Einweisung
ist noch völlig offen

Ein Gutachten ergab eine hochgradig geistig-seelische Abnormität und extreme Wiederholungsgefahr bei dem 14-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb neben der Bestrafung des Angeklagten seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Junge Straftäter landen in solchen Fällen in der Sonderanstalt Göllersdorf. 
 Das Urteil: 18 Monate teilbedingt, sechs davon muss der selbst ernannte „King vom Hauptbahnhof“ absitzen. Gleichzeitig wird er eingewiesen. Wie lange, ist offen – rechtskräftig.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)