WESTbahn begrüßt die Nichtigerklärung der beabsichtigten 15-jährigen Vergabe in der Ostregion durch das Bundesverwaltungsgericht.
Die Privatbahn denkt in der Folge über rechtliche Schritte gegen die Freigabe des 11-Milliarden-Pakets für Direktvergaben an die ÖBB-PV AG nach.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat gestern, Mittwoch, dem Nachprüfungsantrag der WESTbahn gegen die Vorinformation zur Direktvergabe des Schienenpersonennah- und -regionalverkehrs (SPNV) in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland in einem wesentlichen Bereich stattgegeben.
Die Vergabe von rund 15,8 Mio. Zugkilometern sollte gemäß Vorankündigung vom 4. Dezember 2018 über eine Laufzeit von 15 Jahren erfolgen.
Das BVwG hat die Rechtsmeinung der WESTbahn geteilt, dass dies im konkreten Fall mit der in den einschlägigen Bestimmungen vorgesehenen Höchstlaufzeit von zehn Jahren für Direktvergaben nicht vereinbar ist. Die in der Vorankündigung vorgesehene Verlängerung der Laufzeit diverser Lose um weitere fünf Jahre nach 2029 wurde durch das BVwG somit für nichtig erklärt.
Die seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) nunmehr geplante Beauftragung dieser Lose für eine Laufzeit von 10 Jahren, wie sie heute (OTS0087) kommuniziert wurde, ist aus Sicht der WESTbahn nach der Erkenntnis des BVwG nach vorläufiger Einschätzung rechtlich nicht möglich. Da sich verschiedene Parameter durch eine Verkürzung deutlich ändern und bestimmte Faktoren (etwa im Zusammenhang mit neu für die Ostregion anzuschaffenden Zügen) für den zehnjährigen Zeitraum völlig neu bewertet werden müssen, ist bei rechtskonformer Vorgangsweise für die betroffenen Verkehre eine neue Vorinformation unumgänglich. Dies auch deshalb, weil damit der Vertragsgegenstand gegenüber der Vorinformation wesentlich geändert wird. Damit kann aber auf Basis der Vorinformation vom 4.12.2018 kein 10-Jahres-Vertrag mit der ÖBB-PV AG abgeschlossen werden.
Die Verkehrspolitik muss diese Situation nutzen, um zukunftsweisende, richtige Schritte zu setzen:
- Die Sicherung des Verkehrs durch eine kurze Direktvergabe über drei Jahre (nach einer einjährigen Notvergabe) und in der Folge die Ausschreibung des SPNV in der Ostregion in sinnvoll aufbereiteten Losen.
- Die Sicherung der sparsamen Verwendung von Steuergeld durch optimal vorbereitete wettbewerbliche Vergaben.
Das Erkenntnis des BVwG bestätigt darüber hinaus auch die durch die WESTbahn zuletzt scharf kritisierte Falschinformation der Abgeordneten zur Freigabe des 11-Milliarden-Finanzpakets für die österreichischen Verkehrsdiensteverträge, das nach Dafürhalten der Privatbahn signifikant überhöht ist. Höchst kurzfristig wurde dazu erst am Sitzungstag selbst, am 12. September, ein Initiativantrag im Budgetausschuss eingebracht, die bereits bestehende Tagesordnung somit ergänzt und der Antrag dann „durchgepeitscht“, wobei der damals noch beim BVwG anhängige Nachprüfungsantrag mit keinem Wort erwähnt wurde – es macht den Anschein, dass man den Antrag gezielt und unter bewusster Inkaufnahme der unzureichenden Prüfmöglichkeit durch die Mitglieder des Ausschusses vor der Neuwahl durch den Ausschuss bringen wollte. Das aufgrund eben dieses Budgetantrags am 19. September im Nationalrat beschlossene Gesetz, mit dem das BMVIT ermächtigt wird, Verkehrsdiensteverträge in Höhe von bis zu 11,024 Milliarden Euro für fünfzehn (!) Jahre abzuschließen, verstößt für die Ostregion eindeutig gegen das Unionsrecht, wie durch das BVwG nun mit seiner Entscheidung festgestellt wurde. Im Bericht und Antrag an den Budgetausschuss wurde dies anders – nämlich als rechtskonform – dargestellt.
Die Aufhebung dieses Gesetzes durch den Nationalrat wird somit die notwendige Konsequenz der durch das BVwG festgestellten Nicht-Rechtmäßigkeit der verlängerten Vergabedauer für die Ostregion sein müssen.
Die WESTbahn wird darüber hinaus die nicht unerheblichen Ungereimtheiten und fragwürdigen Koinzidenzen, die seit der Veröffentlichung der Vorinformation sowie beim Bericht an den Budgetausschuss aufgetreten sind, in alle Richtungen prüfen und gegebenenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere rechtliche Schritte ergreifen, um klar gegen Aktionen vorzugehen, die sich außerhalb des Rechtsrahmens bewegen.
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