10 Jahre Alleo: Hochgeschwindigkeit zwischen Deutschland und Frankreich

Alleo - ICE 3 MF und TGV
ICE 3 MF (Baureihe 406) in Paris im Bahnhof Gare de l'Est mit TGV | © Deutsche Bahn AG, Foto: Bartlomiej Banaszak

Bei 320 km/h entspannt zurück lehnen und in ein paar Stunden von Frankfurt nach Paris – schafft man auch heute noch mit keinem noch so intelligenten Auto. Mit der „Alleo“ Kooperation zwischen Deutschland und Frankreich geht das seit nunmehr 10 Jahren!
Das wurde nun gebührend  gefeiert und dabei eindrucksvolle Zahlen präsentiert.

Menschen verbinden Distanzen überwinden

Am 01. Juni 2007 startete „Alleo“, ein Joint Venture der Deutschen Bahn und der französischen Staatsbahn SNCF um eine Hochgeschwindigkeits-Verbindung beider Länder zu ermöglichen. Den ICE- und TGV-Zügen von Alleo gelang es damit auf bestimmten Abschnitten gar die Marktführerschaft mit 65 % gegenüber dem Flugzeug zu erreichen.

Mittlerweile nutzten 16 Millionen Fahrgäste diese schnelle Verbindung: Man reist etwa zum zeitkritischen Business-Termin in wenigen Stunden von Stuttgart nach Paris oder nutzt die bequeme Direktverbindung für die wohlverdiente Urlaubsreise an´s Meer – etwa nach Marseille in Südfrankreich!

Egal was man vorhat, stressfreier geht es gar nicht“ – meinen die Kunden und dies drückt sich in der Kundenzufriedenheit von 92 % recht deutlich aus.

Dies erkennt man auch an weiteren eindrucksvollen Zahlen:
Seit der Einführung des deutsch-französischen Hochgeschwindigkeitsverkehrs im Juni 2007 konnten die Reisezeiten zwischen Frankfurt/Main und Paris von sechseinhalb Stunden auf 3 Stunden 50 Minuten verringert werden. Also wurden die Fahrzeiten beinahe halbiert und die Fahrgastzahlen um über 60 Prozent gestiegen.

DB und SNCF, bzw. deren gemeinsame Marketing Tochtergesellschaft Alleo  arbeiten natürlich längst an weiteren Optimierungen und Verkürzungen der Fahrzeiten. So sind auch mehr Verbindungen geplant und ab Sommer 2017 soll es WLAN in allen TGV und ICE auf allen Streckenabschnitten geben!

Großer Bahnhof bei der Feier in Paris

Anfang Juni 2017 wurde nun dieses Jubiläum gebührend gefeiert und im Pariser Bahnhof Gare de l’Est taufte man einen ICE 3 auf den klingenden Namen „Paris“.

Birgit Bohle, Vorstandsvorsitzende DB Fernverkehr AG, Patrick Jeantet, Mitglied des Konzernvorstandes SNCF, Vorsitzender des Vorstands von SNCF Réseau, und Rachel Picard, Vorstandsvorsitzende SNCF Voyages feierten im Beisein zahlreicher Ehrengäste.
Dabei präsentierten die Vorstandsmitglieder die erwähnten eindrucksvollen Zahlen und betonten die gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Konzernen.

Dieses gute Arbeitsklima endet nicht unterhalb der Führungsetagen, sondern zieht sich durch alle Bereiche.
Täglich arbeiten eingespielte deutsch-französische Teams in, und rund um die Züge eng zusammen und die Kunden spüren diese Harmonie.

Fahrgäste fühlen sich „zu Hause“

So meint ein Stammkunde er fühle sich hier schon fast zu Hause: „ich wohne im ICE, Platz 26, Wagen 3 …

Und nicht nur Vielfahrer erkennen die Qualität, auch Leute die zum ersten Mal diese Strecke befahren sind nicht nur von den Sprachkenntnissen der Mitarbeiter beeindruckt, sondern auch von deren Kompetenz und Freundlichkeit.
Letztere Eigenschaften sind sehr wichtig, denn immerhin ergab diese Völker-verbindende Zusammenarbeit eine Menge an Leistungen und Angeboten – die der Kunde in SPE erst einmal überschauen und verstehen muss.

An „Geburtstagen“  gibt es eigentlich auch Geschenke: Die erhielten die Fahrgäste in Form von (auf 2 x 10.000 Stück limitierten) Jubiläums-Tickets: Zwischen 1. und 10. Juni konnte man Tickets um nur 29,- EURO (bzw. 39,- 1. Klasse) erwerben, welche auf der gesamten ICE – TGV Strecke noch bis Ende September 2017 gelten.

Unter dem Motto: „Menschen verbinden Distanzen überwinden“ schaffen die es wirklich etwas zur Verbindung der Kulturen zu tun.
Alle Beteiligten, Zugbegleiter, Servicepersonal, Lokführer, Ingenieure, Techniker, Koordinatoren und natürlich die Chefs freuen sich auf weitere 10 Jahre auf dieser sehr erfolgreichen internationalen Strecke!


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.