Lohnsteuer Senkung: Doch die Gegenfinanzierung hat es in sich.
Die fressen alles auf was sich der Unternehmer zu ersparen glaubt. Denn da wäre:
- die Abzockerei der Autofahrer
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (ausgenommen Sparbücher) werden mit 27,5% statt bisher 25% besteuert.
- Die “Topf- Sonderausgaben”, also die Absetzbarkeit von Ausgaben für Wohnraumschaffung/sanierung oder Personenversicherungen, werden abgeschafft. Es gibt eine Übergangsfrist bis 2020 für alles, was noch vor 2016 abgeschlossen wurde.
- Bei der Grunderwerbssteuer gilt nicht mehr der Einheitswert, sondern der “Grundstückswert” (früher: Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage. Es wird ein Stufentarif für nicht entgeltliche Erwerbe eingeführt. Der Steuersatz beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 250.000 Euro 0,5%, für die nächsten 150.000 Euro 2,0% und darüber hinaus 3,5%. Der Betriebsfreibetrag wird auf 900.000 Euro erhöht.
- Bei Grundstücksverkäufen wird der besondere Steuersatz auf 30% angehoben.
- Die Mehrwertsteuer auf gewisse Leistungen (Eintritte, Ab- Hof- Verkauf von Wein etc.) wird auf 13% erhöht. Für Beherbergung gelten die 13% erst ab April.
Neben der Senkung der Lohnsteuertarife gibt es weitere Erleichterungen:
- Der Arbeitnehmer- und der Verkehrsabsetzbetrag (bisher 345 € im Jahr) werden integriert und auf 400 Euro erhöht. Für geringverdienende Pendler (bis 12.200 Euro Jahreseinkommen) gibt es künftig sogar 690 Euro.
- Der Kinderfreibetrag wird verdoppelt. Pro Kind gibt es 440 Euro bzw. sogar 300 Euro pro Jahr und Elternteil, wenn beide berufstätig sind.
- Mitarbeiterrabatte (auf den Endverkaufspreis) sind bis 20% steuerfrei, darüber gibt es 1000 Euro Freibetrag im Jahr.
- Für Mitarbeiterbeteiligungen an Firmen steigt der Freibetrag auf 3000 Euro.
- Die Forschungsprämie wird von 10 auf 12% erhöht,Bildungsfreibeträge entfallen.
Alles muss gegenfinanziert werden der Finanzminister trickst und blendet wo es geht. Am Ende zahlt der Steuerzahler aber so etwas von drauf und die Schuldenuhr tickt und tickt.