Schauplatz Gericht: Es ging um eine kleine Kopie eines Weihnachtsbildes, vermeintlich gratis im Netz schwirrend. Der USER lädt es runter, er ist von Beruf Landwirt und will seine Kunden frohe Weihnachten wünschen.
Plötzlich Abmahnschreiben. Jemand meint, er sei Urheber dieses Bildes, doch der Landwirt lud ja nur eine kleine Kopie von einer “lizenzfreien” Quelle herunter. Die Urheberschaft wurde doch allein damit nicht verletzt?
Dahinter steckt die Methode der sog. “Bildspinnen“.
Das Original ist ja noch vorhanden und Urheberschaft heißt original!
Eine Bildkopie ist kein original: Der Landwirt wurde damit sogar von Abmahnanwalt betrogen und die Gerichte machen den Landwirt noch fertiger. Schauplatz Gericht, Bürgeranwalt.
Fortsetzung folgt.
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