Überraschende Wende im Fall einer versuchten Vergewaltigung am Wiener Donauinselfest: Nachdem sich im Prozess in Wien das Gericht zur zeugenschaftlichen Einvernahme des 21- jährigen Opfers auf unbestimmte Zeit vertagt hatte, gab der Senat plötzlich einem Enthaftungsantrag der Verteidigerin statt. Der Tatverdächtige ist also bis zur Fortsetzung der Verhandlung auf freiem Fuß.
Der 19- Jährige wurde gegen gelindere Mittel nach sechswöchiger U- Haft auf freien Fuß gesetzt.
Der Senat geht zwar weiter von dringendem Tatverdacht in Richtung versuchter Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung aus, bei einem unbescholtenen Angeklagten in fast noch jugendlichem Alter sei aber nicht zwangsläufig anzunehmen, dass dieser erneut strafbare Handlungen begehen wird, sodass in Verbindung mit speziellen Weisungen die U- Haft aufgehoben werden könne, erläuterte Richter Norbert Gerstberger.
Gutachter soll Geisteszustand prüfen
Der Angeklagte muss sich nun wöchentlich bei Gericht melden und ehebaldigst eine Wohnanschrift und eine Beschäftigung nachweisen. Zudem wurde vorläufige Bewährungshilfe angeordnet. Außerdem soll ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden, um abzuklären, ob bei dem 19- Jährigen überhaupt Zurechnungsfähigkeit gegeben ist. In den jugendgerichtlichen Erhebungen finden sich Hinweise auf eine verzögerte sexuelle Reife des Afghanen.
Afghane enthaftet, weil Opfer betrunken war?
Für Kopfschütteln im Web hat die plötzliche Enthaftung eines 19 Jahre alten Afghanen am Dienstag im Zuge eines Prozesses um versuchte Vergewaltigung am Wiener Donauinselfest gesorgt. Quasi mitten in der Verhandlung war der junge Angeklagte trotz dringenden Tatverdachts auf freien Fuß gesetzt worden. Doch besonders die Aussage der Verteidigerin des 19- Jährigen in Richtung des 21 Jahre alten mutmaßlichen Opfers stieß so manchem überaus sauer auf .
Verteidigerin: “Die Frau war alkoholisiert”
Doch nicht nur die plötzliche Enthaftung des Angeklagten sorgte im Web für Wirbel, sondern vor allem die Reaktion der Verteidigerin des 19- Jährigen in Richtung Opfer, als dessen Aussage aus dem Polizeibericht verlesen wurde. Die 21- jährige Studentin war nämlich nicht zur Verhandlung erschienen.
Die junge Slowakin war zum Tatzeitpunkt – ebenso wie der Angeklagte – betrunken gewesen. Für die Anwältin des Afghanen Grund genug, die protokollierte polizeiliche Aussage des Opfers gegenüber der Polizei mit folgenden Worten in Zweifel zu ziehen: “Die Frau war zum Zeitpunkt des Verhörs alkoholisiert.” Denn unmittelbar nach der Tat hatte die 21- Jährige gegenüber der Polizei erklärt, sie sei vor dem 19- Jährigen geflüchtet, von ihm verfolgt, “mit einem Würgegriff gepackt” und “mit einem Schwung ins Gebüsch gezerrt” worden.
Wirbel um Sex-Täter vom Donauinselfest: So reagiert Strache
FPÖ-Chef Strache zeigt sich schockiert und kritisiert die Regierung.
Gebüsch
Dann soll der Angeklagte dem Opfer, das flüchtete, gefolgt sein, es gepackt und in ein Gebüsch gezerrt haben. Polizisten in Zivil, die den Vorfall beobachteten, eilten der Frau zu Hilfe. „Sie hat mich ebenfalls geküsst. Da habe ich sie am Hintern angefasst. Es hat ihr gefallen“, so der 19-Jährige. Als die Slowakin ging, sei er ihr gefolgt – nicht aber, um Sex zu haben. Dann wären sie die Böschung heruntergefallen
Eine Entscheidung, die bei vielen Österreichern für Kopfschütteln sorgt. Auch FPÖ-Chef Strache meldete sich auf Facebook zu Wort. „Das schlägt dem Fass den Boden aus!. Eine unfassbare Verhöhnung des Opfers!“, so der Freiheitliche. „Verrückt, was sich für Personen in Folge der rot-schwarzen Willkommenspolitik in Österreich herumtummeln und nicht abgeschoben werden…“