Badewannen Mord – Täter nicht schuldfähig

Justiz
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Ehefrau in Badewanne ertränkt: Nicht schuldfähig

Kronen Zeitung: Ein 53-Jähriger, der am 23. Dezember 2018 in Wien-Donaustadt seine Ehefrau in der Badewanne ertränkt haben soll, bekommt keinen Mordprozess. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der pensionierte Krankenpfleger im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft hat daher seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Frau in Badewanne ertränkt, wir haben berichtet.

Der von der Anklagebehörde beigezogene psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann, der den Mann eingehend untersucht hat, kommt in seiner Expertise zum Schluss, dass der 53-Jährige an einer schweren paranoiden Schizophrenie leidet. Geprägt von einer „Wahndynamik“ ging der Mann offenbar davon aus, dass seine 51 Jahre alte Frau eine außereheliche Affäre unterhielt. Er kontrollierte sie, stellte sie immer wieder wegen ihres angeblichen Fremdgehens zur Rede.

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