Als hervorragenden Tag für Österreichs Sozialpolitik bezeichnet Kärntens Sozialreferentin Beate Prettner die Aufhebung des Sozialhilfegesetzes der ÖVP-FPÖ-Ex-Regierung.
„Unsagbar erleichtert“ zeigt sich Kärntens Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner über den VfGH-Entscheid zur Verfassungswidrigkeit der Sozialhilfe neu: „Die SPÖ hat von Anfang an vor diesem Gesetz gewarnt und auf die verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Punkte hingewiesen. Gar nicht zu reden von den unsozialen Aspekten“, erinnert Prettner daran, dass die damalige ÖVP-FPÖ-Bundesregierung offensichtlich „immun gewesen ist gegen jeglichen Einwand. Man hat auch die Bundesländer vollkommen ignoriert – mit der Konsequenz, dass Österreich jetzt ein Gesetz hat, das vom Verfassungsgerichtshof in weiten Teilen aufgehoben werden musste und wir quasi vor einem Scherbenhaufen stehen“, so Prettner.
In Kärnten wird jedenfalls das bis dato gültige Mindestsicherungsgesetz vorerst weitergeführt. „Denn die nunmehr vom VfGH gekippte Regelungen hätte nicht Armut bekämpft, sondern Armut bestraft – und damit Armut vermehrt“, sagt die Kärntner Sozialreferentin – und fordert die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit den Ländern.
Alleine die Tatsache, dass trotz einer Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes um 3,6 Prozent die Gesamtausgaben für die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe neu gesunken wären, würde Bände sprechen: „Man hätte tatsächlich bei jenen Menschen den Sparstift angesetzt, die sich in einer Notsituation befinden“, so Prettner. „Getroffen hätte man damit vor allem Kinder. Unsozialer geht es wohl nicht.“
Bekanntlich hat das Grundsatzgesetz vorgesehen, dass der Höchstsatz der Sozialhilfeleistung für das erste Kind 25 Prozent, für das zweite Kind 15 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind nur 5 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes beträgt. Im Klartext: Das dritte Kind wäre Türkis-Blau nur 43 Euro pro Monat wert gewesen. Der VfGH stellte dazu fest: „Diese Regelung könne dazu führen, dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist.” Als verfassungswidrig beurteilte der VfGH auch, dass im Grundsatzgesetz der volle Bezug der Sozialhilfe an den Nachweis von Sprachkenntnissen geknüpft ist.
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Wir können die Entscheidung absolut nicht nachvollziehen und sie widerspricht vollkommen unseren politischen Überzeugungen. Aber Entscheidungen des VfGH sind in einem Rechtsstaat, auch wenn man sie inhaltlich ablehnt, endgültig.
Wir wollten eine bundeseinheitliche Regelung schaffen, die wurde allerdings von der SPÖ vor den VfGH gebracht und in drei Punkten aufgehoben. Die restlichen Punkte des Gesetzes bleiben in Kraft, in den übrigen Bereichen können die Länder eigene Regelungen einführen.
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