Blogger, Autoren wie Medieninhaber kennen das: Drohbriefe von Leuten, welche die freie Berichterstattung in ihrem Sinne beeinflussen wollen. Gestern nachmittag(*) kam auch bei uns eine Drohung auf Unterlassung an – betreffend Abmahnindustrie, Bildspinnen, Justiz, Urheberrecht usw.
Wie immer versuchen jur. oder physische Personen zuerst die Medien mundtot zu machen, bevor sie ihre Angelegenheiten regeln, welche zu einer negativen Presse geführt haben könnten. Man tötet zuerst den Herold, bevor man sich vor den eigentlichen Aggressoren duckt.
Eigenmeinung verboten
Einige Artikel zum o.a. Themenbereich ergaben heftige Reaktionen in der Redaktion. Z.T. zustimmend, weil auch andere ähnliche Erfahrungen mit einem korrupten Justizsystem inkl. einseitiger Rechtsauslegung machen mussten und eben auch solche die sich “auf den Schlips getreten” (ertappt?) fühlen.
Gemeinsam ist jenen Beschwerdeführern, dass sie sich als Rechtsexperten sehen, welche den Autoren die absichtliche Verbreitung falscher Tatsachen unterstellen. Man erklärt einen Artikel als “Stimmungsmache gegen seine Person“, als bewusste(!) Rufschädigung, Diffamierung, ja sogar die Eigenmeinung sei nicht erlaubt.
Letzteres ist besonders heikel, weil sich die Links zu den vielen Berichten in dem Fall einer Firma aus o.a. Branche leicht finden lassen. Deren Grundton ist eindeutig und als Journalist verbindet man diese Meldungen aus div. Anwaltskanzleien mit eigenen Worten. Wenn diese eigenen Worte auch noch mit eigenen Erfahrungen verknüpft sind, ist es eben die eigene Wahrnehmung – keine bewusste Verdrehung!
Wir haben diese Links gesammelt, aber keinen Einfluss auf die Berichte der Betreiber. Wenn jemand mit diesen Leuten Probleme hat, soll er sie bitte mit denen regeln, statt Autoren zu drohen.
Unerfüllbares Ultimatum
Im vorliegenden Fall wird gefordert, einen oder mehrere (?) Artikel bis zum 10.06.2021 12:00 zu löschen. Sollte dies nicht geschehen, wird geklagt.
Wenn ein Brief aus einem anderen Land eine so knapp terminierte Forderung enthält, hofft der Absender vielleicht, allein aus einem Terminverlust eine Klage basteln zu können.
*) Tatsächlich kam das Einschreiben NACH dem Termin!
Als verantwortungsvolle Medienleute werden wir die angesprochenen Artikel prüfen lassen und dann entscheiden. Eine Forderung nach sofortigen ungeprüften löschen von Presseberichten können sie vielleicht in Diktaturen erfolgreich durchdrücken, aber nicht in Österreich.
UPDATE: § 17 ECG seit 16.02.2024 weggefallen.
Wir lassen den Disclaimertext dennoch so stehen, bis sich die Justiz im klaren ist, wodurch dieser und etliche weitere, damit zusammenhängende Paragrafen ersetzt werden. Dzt. herrscht auch in dem Bereich rechtsfreier Raum. D.h. noch mehr Spielraum für das sog. "Richterrecht", welches alleine aufgrund schwammiger Gesetze gewisse Parteien bevorzugen kann.- Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
- Die Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
- Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
- Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
- "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
- "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
- "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
- "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen. - Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
- Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
- Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
- Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
- Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
- Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
- Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.