Berührend ist gar kein Ausdruck mehr: Bürgeranwalt danke

Psyche
Counselling / Pixabay

Berührend ist kein Ausdruck mehr: Bürgeranwalt, würde es diese Sendung nicht geben, wäre die Welt noch ärmer.

Wie man mit Menschen umspringt von Seiten Justiz und Behörde, es gab wieder einen mehr als erschreckenden Einblick.

Eine Dame die an einer schweren Krankheit leidet, eine Tochter, die nicht nur die Mutter pflegt, sondern auch einen eigenen schwer kranken Sohn hat. und ein Mann und Vater der an all dem zerbrochen ist und sich immer wieder aufrafft um nicht ganz zu fallen.

Beamte, die nicht nur nicht zur Sendung kommen, sondern die Wahrheit nicht so ernst nehmen scheinen? Sogar der Volksanwalt selbst wirft dies vor.

So hätten Beamte gemeint, mit der Familie Kontakt aufgenommen zu haben, welches sogar der Volksanwalt verneinte.

Dann sollen laut Volksanwalt diese Beamten gemeint haben. Soll die schwer kranke Frau doch neue Anträge stellen!

Mit der Bürokratie auseinandersetzen, wo man kaum atmen kann, die psychische Belastung ist sehr schwer, zusätzlich für die gesamte Familie.

Keine finanzielle Unterstützung für Intensivpflege zu Hause?

Volksanwalt Achitz appelliert an ÖGK, eine rasche Lösung zu ermöglichen

 Die 64-jährige Josefa K. aus Lienz leidet an Muskeldystrophie und muss seit 15 Jahren über ein Tracheostoma beatmet werden. Bisher hat die notwendige Rund-um-die-Uhr-Betreuung die Familie übernommen. Doch mittlerweile sind ihr Lebensgefährte und die gemeinsame Tochter an den Grenzen der Belastbarkeit angelangt und bemühen sich seit Anfang 2021 um die Finanzierung einer Intensivpflege für Frau K. Doch die zuständige Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat nicht einmal Kontakt mit der Familie aufgenommen. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert eine rasche Lösung von der ÖGK.

Die Familie kann nicht mehr: Sie weinen alle und wissen nicht mehr weiter. Noch können sie rational denken, doch man merkt wie die Kraft immer mehr bei allen nachlässt.

Es sind nicht die einzigen Fälle, besonders schlimm bei den Familien, wo Anwälte gegenseitig untereinander streiten. Das Gericht alles nicht nur in die Länge zieht, sondern auch diese Kosten fressen Familien zusätzlich auf, bis diese nicht mehr können und aus dem Leben scheiden, siehe Fälle Archiv.

Wahlrecht zwischen Intensivpflege zuhause und im Heim

Das Land Tirol hat Frau K. zwar eine Intensivpflege bzw. medizinische Hauskrankenpflege bewilligt, allerdings nur im Ausmaß von 90 Stunden im Monat. Das ist an sich schon weit weg von der notwendigen Rund-um-die-Uhr-Intensivpflege. Aber dazu kommt, dass es im zuständigen Sozialsprengel Lienz nur eine einzige Frau gibt, die solche Leistungen erbringen kann. Die Folge: Frau K. kann maximal die Hälfte der bewilligten 90 Stunden in Anspruch nehmen. Als Alternative wurde ihr ein Platz in einem Pflegeheim angeboten – im benachbarten Kärnten. Das würde die Familie auseinanderreißen, sagt K.s Tochter. Volksanwalt Bernhard Achitz in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“: „Die Betroffenen haben selbstverständlich ein Wahlrecht, ob sie zuhause gepflegt werden wollen oder in einer Einrichtung.“

ÖGK versteckt sich hinter dem Land

Im Februar 2021 hat der Arzt Frau K. 24-Stunden-Intensivpflege verordnet, diese Verordnung wurde der zuständigen ÖGK übermittelt – aber die hat bis heute nicht mit Frau K. oder ihrer Familie Kontakt aufgenommen. Volksanwalt Achitz: „Es kann nicht sein, dass die Familie von Frau K. allein gelassen wird. Aber genau das ist passiert, die ÖGK hat die Familie von Josefa K. nie kontaktiert, sondern sich hinter dem Land versteckt und nie kommuniziert, dass die ÖGK eine Leistung erbringen muss. Man hat nie mit der Familie über ihre Bedürfnisse gesprochen. So geht es einfach nicht!“

Höchstgerichtsurteil in ähnlichem Fall

Die ÖGK ist für die Krankenbetreuung zuständig, Land und Kommunen für die Pflege. Immer wieder wenden sich Menschen an die Volksanwaltschaft, weil die zuständigen Krankenkassen sich nicht für die medizinische Hauskrankenpflege zuständig fühlen. Mittlerweile liegt aber in einem ähnlichen Fall auch ein entsprechendes Höchstgerichtsurteil vor. Der OGH stellte fest: Die Beatmungspflicht ist „nicht als Pflege, sondern als Krankheit im sozialversicherungspflichtigen Sinn anzusehen, die erforderliche künstliche Beatmung ist eine lebenserhaltende Maßnahme und damit eine Maßnahme der Krankenbehandlung.“

Warum immer wieder schreckliche Verzweiflungstaten? Fragen wir wirklich noch nach dem warum? Siehe Archiv, Mord und Selbstmord, ganze Familie ausgelöscht, endlich Ruhe, aus die Maus. Hier weitere Fälle und wie Menschen von Anwälten und Rechtsstaat fertig gemacht werden. Zensur und Maulkorb verbreiten, Drohungen und Einschüchterungsversuche durch §§§§§ Dschungel und vieles, vieles mehr. Existenzvernichtung, man kann dann nicht mehr Rational denken, Amok ist die Folge auch gegen sich selbst.

Wissen aber die nicht, die eh sehr gut mit dem Leben zurechtkommen.

 

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.