Amoklauf geplant: Freispruch wegen „Gesetzeslücke“

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Seine Fantasien machen sprachlos. Weil durchaus der Verdacht bestand, dass der 19-jährige Wiener auch auf diese morbide Art „berühmt“ werden wollte, saß er vor Gericht. Und wurde – freigesprochen!

So meinte der Richter:  Es wären nicht genug Schüler in Angst und Schrecken versetzt worden.

Mitschüler hatten Klassenvorstand und Direktion alarmiert, diese ließ die Schule räumen.
Allerdings während des Nachmittagsunterrichts.
Für den angeklagten Landzwang müssten aber rund 800 Menschen in Furcht und Unruhe versetzt werden – es waren „nur“ 200 Schüler. Und eine gefährliche Drohung muss absichtlich und zielgerichtet sein, Tagebucheinträge reichen da für eine Verurteilung nicht aus.
„Zwei Herzen“ wohnen in seiner Brust, so ein sichtlich nachdenklicher Richter: „Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte nicht ganz ungefährlich ist, wenn man ihn nicht behandelt.“ Weisungen zur Therapie kann er ihm allerdings keine erteilen, dazu bräuchte es ein Urteil. Das er nicht fällen kann, wenn es das Gesetz nicht hergibt …

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