Eine „Art Amokfahrt durch die Wiener Innenstadt“ hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch am Landesgericht einem Arzt vorgeworfen.
Wegen einer bipolaren Störung war er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.
Eine verfügte Einweisung wurde bedingt nachgesehen.
Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
Ein Schöffensenat verknüpfte diese Entscheidung mit mehreren Weisungen.
Der Arzt muss sich wöchentlich in einer psychiatrischen Einrichtung kontrollieren lassen, weiter seine Medikamente einnehmen, die er seit seiner Verhaftung und vorläufigen Anhaltung verschrieben bekommen hat, und seine Psychotherapie fortsetzen.
„Nicht mehr gewusst, was ist real und nicht real“
„Das Ganze ist nicht passiert, weil er ein Krimineller ist“, hatte Rast eingangs der Verhandlung unter Verweis auf die Erkrankungen seines Mandanten betont. Der Arzt war bis zuletzt in leitender Position in einer Gesundheitseinrichtung tätig, wo er bei Vorgesetzten aneckte. Er galt als äußert schwierig, keiner konnte es ihm recht machen. Das galt auch in privaten Belangen.