Im Zusammenhang mit einer Sortimentsbereinigung der alten Kontomodelle wurde den Inhabern von Gehalts-, Pensions- und Privatkonten, die aktuell nicht mehr im Angebot sind, ein Angebot zum Produktwechsel auf ein aktuelles KontoBox-Modell zugesendet. In diesem Zusammenhang werden keine neuen Entgelte eingeführt, sondern ein Konto mit Einzelverrechnung angeboten, bei dem für sämtliche Transaktionen Entgelte verrechnet werden. Dies entspricht unserer Strategie unseren Kunden faire und transparente Produkte und Services anzubieten.
Den angeschriebenen Kunden wird darin zunächst das kleinste KontoBox-Modell angeboten. Die KontoBox Small ist die ideale KontoBox zum kleinen Preis und beinhaltet alle Leistungen, um einfach und komfortabel Bankgeschäfte erledigen zu können. Sie beinhaltet alle elektronischen Transaktionen, eine Automaten Transaktion pro Monat (jede weitere Transaktion EUR 0,39) um EUR 4,90 pro Monat. Dieses Konto ist damit für alle Kunden geeignet, die nur eine Automatentransaktion pro Monat tätigen. Das trifft auf über 35% unserer Kunden zu. Die KontoBox Small ist seit mehr als einem halben Jahr, seit Februar 2016, erhältlich.
Abhängig von individuellen Bedürfnissen stehen unseren Kunden natürlich auch weitere Kontomodelle zur Verfügung. Die KontoBox Medium beinhaltet 5 Automatentranskationen pro Monat und eine zusätzlicher Kreditkarte zu einem Kontoführungsentgelt von EUR 6,90 pro Monat. Die KontoBox Large beinhaltet alle Automatentransaktionen und eine zusätzliche Kreditkarte zu einem Kontoführungsentgelt von EUR 9,90 pro Monat.
Eine Sprecherin der BAWAG P.S.K.: „Wir führen keine Bankomatgebühr ein. Wir haben ca. einem Prozent unserer Kunden angeboten, auf ein günstiges, aktuelles und sehr transparentes Kontomodell umzusteigen. Wer ein einzelverrechnetes Konto haben möchte, weil er wenig Transaktionen hat, ist mit der KontoBox Small bestens bedient. Kunden mit mehr Transaktionen können zwischen drei weiteren Modellen entscheiden.“
Unter den „Bankomatgebühren“, die auch politisch in Diskussion sind, gehe es um Gebühren für Bargeldbehebungen, die der Geldautomatenbetreiber dem Geldbeheber nach einer der Behebung vorangehenden Vereinbarung verrechnet: „Diese Gebühren sind keine Entgelte der kontoführenden Bank, sondern Gebühren des Geldautomatenbetreibers. Wir führen keine derartigen Bankomatgebühren ein und haben dies auch nicht in der Vergangenheit getan,“ so die Bank abschließend.
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