Betrugsversuch durch Abmahnungsschreiben

Pressemeldungen aus Landespolizeidirektion und Innenministerium | © LPD/BMI/zib
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Art der Bedrohung

Zusendung einer kostenpflichtigen Abmahnung und Unterlassungserklärung durch die Kanzlei des RA SCHMIDT Jörg in Berlin wegen einer Urheberrechtsverletzung

Modus Operandi

Derzeit erhalten vor allem Firmen ein dubioses Abmahnungsschreiben der Kanzlei RA Jörg SCHMIDT aus Berlin, sowie die Aufforderung zur Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung. Die bisher der C4-Meldestelle gemeldeten Schreiben langten dabei ausschließlich als FAX bei den Betroffenen ein.

Im Schreiben selbst wird auf eine Urheberrechtsverletzung durch die unerlaubte Verwertung des Erotikfilms “Girl & Girl, Pee Marigold & Christiana” und daraus entstandenen Rechtsansprüchen verwiesen. Die Schreiben sind alle gleich gestaltet und unterscheiden sich nur in Bezug auf die Adressaten, sowie des angeführten angeblichen Tatzeitraumes.

Mit der Androhung und Vorrechnung der Ersatzansprüche in der Höhe von € 8.483,24 soll der Empfänger zur Bezahlung des “Kulanzbetrages” in der Höhe von € 950,- sowie der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung bewogen werden.

Im öffentlichen Verzeichnis über die Anwälte in Deutschland konnte dabei keine entsprechende juristische Person in Berlin mit der Bezeichnung SCHMIDT Jörg gefunden werden. Der Webauftritt unter kanzlei-schmidt-berlin.de erscheint auf den ersten Blick als durchaus glaubwürdig, bei genauer Betrachtung ist aber erkennbar, dass diese offensichtlich nur zur Untermauerung des nicht rechtmäßigen Anspruches erstellt wurde. Diese Annahme wird auch dadurch untermauert, dass der Registrierungseintrag der Domäne das Datum 13.09.2016 aufweist und somit nicht einmal ein Monat alt ist. Die im FAX angeführte Mail-Adresse erscheint grundsätzlich als erreichbar.

Wird versucht über die im FAX angeführte Telefonnummer Kontakt mit der RA Kanzlei aufzunehmen, gelangt man zu einer Bandansage und anschließend zu einer “externen Telefonzentrale”, in welcher gerne das Anliegen und die Anfrage entgegen genommen und an die Kanzlei des RA weiter geleitet wird, eine direkte (telefonische) Vermittlung in die Kanzlei ist aber nicht möglich.

Aufgrund der gemeldeten und vorliegenden Tatsachen sowie dem Umstand, dass es die behauptete Rechtsverletzung aufgrund von internen Ermittlungen bei den Betroffenen selbst (Auswertung von Server-Log-Files, Anschreiben und Forderung bei bereits aufgelassenen Geschäftsniederlassungen) gar nicht gibt, wird dringend davon abgeraten den geforderten Betrag zu bezahlen oder eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Wir raten an, auf der nächsten Polizeiinspektion eine Anzeige wegen des Verdachts auf versuchten Betruges zu erstatten.

Empfohlene Vorgangsweisen:

– Ignorieren Sie das Schreiben “Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung” von RA Jörg SCHMIDT.

– Bezahlen Sie keinesfalls den geforderten Betrag von € 950,- ohne weitere Überprüfung ob überhaupt eine Rechtsverletzung ihrerseits vorliegt!

– Sollten Sie Zweifel haben, wenden Sie sich an Ihren Rechtsvertreter oder den Internet-Ombudsmann https://www.ombudsmann.at).

– Sollte kein Verschulden vorliegen, erstatten Sie Anzeige auf der nächsten Polizeiinspektion wegen Verdacht auf Betrugsversuch.

– Beachten Sie die Sicherheitshinweise und Tipps, für einen Sicheren Umgang mit dem Internet und Schutz vor IT-Kriminalität der Kriminalprävention: http://www.bmi.gv.at.

Quelle
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