Bildungsministerin Hammerschmid gegen Kronen Zeitung

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Zu den Darstellungen im Artikel „Vertrauliche Studie belastet jetzige Ministerin Hammerschmid: Steuermillionen von Förderbank kassiert – und sofort in Konkurs“ bezieht Bildungsministerin Sonja Hammerschmid wie folgt Stellung:
1. Die Vorwürfe, die in dem Artikel artikuliert werden, entbehren jeder Grundlage und werden auf das Schärfste zurückgewiesen.
2. Die Förderentscheidungen der aws wurden im betreffenden Zeitraum auf Basis von Richtlinien und Bedingungen unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips und Durchführung sorgfältiger und eingehender Analysen der Förderfälle vorbereitet und von den jeweils zuständigen Organen und Gremien getroffen. Diese Gremien waren auch in die Förderentscheidungen betreffend der im Artikel thematisierten Unternehmen eingebunden.
3. Um dem Gebot maximaler Transparenz nachzukommen, wurde damals die interne Revision unter Einbeziehung einer Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, die in dem Bericht genannten Fälle zu prüfen. Die Prüfung hat die Richtlinienkonformität aller betreffenden Fälle bestätigt. D.h. sowohl interne als auch externe Prüfungen halten die ordnungsgemäße, den Richtlinien entsprechende Vorgehensweise fest. 4. In der Beantwortung von zwei parlamentarischen Anfragen (2008 und 2009) wurde seitens des BMWA erneut die Rechtmäßigkeit der Fördervergabe bestätigt.

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