Bundesrat genehmigt erste Rechtsgrundlagen für selbstfahrende Autos

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Grünes Licht der Länderkammer auch für Änderungen im Führerscheingesetz und im Luftfahrtgesetz.

Eine Novelle zum Kraftfahrgesetz, mit der erste rechtliche Grundlagen für automatisierte Fahrsysteme – Stichwort selbstfahrende Autos – geschaffen werden, nahm mit der Billigung durch den Bundesrat heute die letzte parlamentarische Hürde. Im Rahmen eines umfangreichen Verkehrsblocks billigte die Länderkammer auch Änderungen im Luftfahrtgesetz betreffend An- und Abflüge abseits von Flugplätzen sowie Neuerungen im Führerscheingesetz, so etwa die Autorisierung von Autofahrerclubs zur Aufstiegsschulung für den Führerschein A. Schließlich wurden auch Redaktionsversehen im Kraftfahrliniengesetz repariert.

Grundsätzliches Ja zu selbstfahrenden Autos

Unter dem Titel “automatisierte Fahrsysteme” finden die selbstfahrenden Autos nun erstmals Berücksichtigung in der österreichischen Rechtsordnung. Die in der Novelle zum Kraftfahrgesetz enthaltenen diesbezüglichen rechtlichen Grundlagen betreffen zunächst Systeme, die bereits genehmigt sind, wie z.B. der Stauassistent, aber aufgrund der bestehenden Lenkerpflichten derzeit noch nicht genutzt werden konnten. Andererseits werden vom Gesetz nun auch gänzlich neue Systeme, so etwa die selbstfahrenden Autos, für Testzwecke erfasst. Festgeschrieben wird durch die Novelle allerdings, dass der Lenker jederzeit in der Lage sein muss, die Fahraufgaben zu übernehmen.

Als Schritt in Richtung Zukunft begrüßte Armin Forstner (V/St) die Novelle, wobei er vor allem Chancen für die heimische Wirtschaft sah. Ähnlich äußerte sich auch Günther Novak (S/K), der zudem betonte, die Verantwortung trage auch bei automatisiertem Fahren der Mensch. “Es werden keine Autos herumfahren, wo niemand drinsitzt”, bekräftigte Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Für Gerd Krusche (F/St) wiederum sind die gesetzlichen Neuerungen ein “Erfordernis der Zeit”. Ablehnung kam von den Grünen, deren Sprecherin Nicole Schreyer (G/T) beklagte, das Gesetz sei zu stark auf die Industriepolitik ausgerichtet, Aspekte der Sicherheit würden dabei zu kurz kommen.

Auch Autofahrerclubs können Aufstiegsschulungen für Führerscheinklasse A anbieten

Änderungen im Führerscheingesetz wiederum erweitern die Befugnisse der Autofahrerclubs, die in Zukunft auf Perfektionsfahrten mit Motorrädern und Aufstiegsschulungen für den Führerschein A anbieten können. Darüber hinaus trifft die Novelle aber auch eine Reihe von Klarstellungen und Ergänzungen. So etwa kann die Anbindung von Fahrschulen an das Führerscheinregister widerrufen werden, wenn diese bei den Abgaben für das Zentrale Melderegister säumig sind. Geregelt wird auch die Genehmigung von neuen Testverfahren für die verkehrspsychologische Untersuchung.

Günther Novak (S/K) erwartet sich ebenso wie Verkehrsminister Jörg Leichtfried von der Erweiterung der Befugnisse bei der Ausbildung eine Belebung des Wettbewerbs und mehr Qualität und betonte, wichtig sei die Praxisnähe der Fahrschulung, “egal wer sie macht”. Kritische Töne mischte Anneliese Junker (V/T) in ihre Zustimmung. Die Betrauung der Autofahrerklubs sei politischer Wille, könnte aber zu Nachteilen für Fahrschulen im ländlichen Raum führen, gab sie zu bedenken. Unterstützung fand die Novelle auch bei der FPÖ, wenngleich Gerd Krusche (F/St) einen Wermutstropfen fand. Teile der Regelungen seien auf Betreiben der EU allzu bürokratisch ausgefallen. Die negativen Aspekte überwogen hingegen bei Nicole Schreyer (G/T), der die Novelle zu punktgenau

auf ÖAMTC und ARBÖ zugeschnitten ist, was sie für verfassungsrechtlich problematisch hält.

Einfachere Bewilligungen von An- und Abflügen abseits von Flugplätzen

Vereinfachungen bei der Bewilligung von Abflügen und Landungen außerhalb von Flugplätzen bringt eine Novelle zum Luftfahrtgesetz. Erleichtert sollen dadurch vor allem Materialtransporte im öffentlichen Interesse, die Bergung von Tierkadavern in unwegsamem Gelände oder etwa Flüge zur Lawinenbeobachtung werden.

Rene Pfister (S/N), Martin Preineder (V/N) und Christoph Längle (F/V) begrüßten aus Sicht der Länder übereinstimmend die Vereinfachungen. Aus dem Chor der Zustimmung scherte lediglich Nicole Schreyer (G/T) aus. Sie wandte ein, durch die unscharfen Formulierungen des an sich sinnvollen Gesetzes würde die Tür zu weit aufgestoßen, sodass die Gefahr einer exzessiven Nutzung durch die Länder bestehe. Bundesminister Jörg Leichtfried hielt es im Gegensatz zu Längle für sachlich gerechtfertigt, die Vereinfachungen bei der Bewilligung von Außenlandungen auf Fallschirmsprünge und Paragleiter, nicht aber auf Segelflugzeuge auszudehnen.

Bundesrat repariert Redaktionsversehen im Kraftfahrliniengesetz

Einstimmig passierten die Länderkammer auch Änderungen im Kraftfahrliniengesetz. Damit wurden Redaktionsversehen, die bei der letzten Novelle dieses Gesetzes unterlaufen sind, nun endgültig behoben

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.