Das titelte der Standard am 23. September 2019 Und das titelt die Krone heute

Thriller Justiz
Foto: pixabay, zib

Verwandtschaftsverhältnisse, Google Fonts Anwalt, Abmahnungen.

Strafrichter Manfred H. wurde vom Disziplinargericht OGH verurteilt. Ob es stimmt? Auf alle Fälle hat dies der Standard am 23. September 2019 getitelt.

  
 

Drehscheibe der Medienvielfalt von SLAPP bedroht

Existenz vernichtende Klagen verhindern echte Meinungsfreiheit!

Seit 2013 wird die österreichische Medienlandschaft von einer Initiative, welche die „Zeit im Blick“ hat, vernetzt und verteilt. Man kommentiert Presseaussendungen und Berichte im Blog-Stil, transportiert die Meldungen weiter, stellt die oft konträren Ansichten gegenüber.

Dieser erweiterte, bundesweite Pressespiegel bereichert die Medienvielfalt und stärkt die Pressefreiheit. Denn Zeit im Blick beschreibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Berichten ohne Maulkorb.

„Unser kleines Team bekommt keine Presseförderung, keine öffentlichen Inserate und hat keine Einnahmen. Dennoch verteilen und kommentieren wir seit über 10 Jahren täglich viele News aller Branchen“, so die Gründerin.

Klagen im Wochentakt

Diverse natürliche oder juristische Personen sind nicht immer mit den Berichten einverstanden, daher kommt es öfters zu überteuerten Abmahnungen oder absurden Klagen gegen Redaktionen. So auch gegen „Zeit im Blick“.

Konkret seien diese als SLAPP Angriffe zu werten, weil man versucht, private Blogger für angebliche Vergehen gegen das Medienrecht mit den gleichen hohen Streitwerten zu bestrafen, wie sie gegen große Medienhäuser bemessen werden.

Geklagt wird z. B. wegen Links, welche diese Blogger zu den Medienberichten setzen. Ja, man macht Zeit im Blick für Inhalte verantwortlich, die aus den Tasten anderer Medienleute stammen. Das Medienrecht gibt Klägern in Spe ja genug Instrumente in die Hand: Verletzung der Unschuldsvermutung, des höchstpersönlichen Lebensbereiches usw. Dazu kann Verleumdung, üble Nachrede, Kreditschädigung, usw. addiert werden./p>

Die Betreiber von „Zeit im Blick“ versuchen stets, der Rechtslage gerecht zu werden. Doch Juristen finden immer einen Weg zwischen den Lücken der Rechtsbereiche, um Schadenersatz zu lukrieren und hohe Honorare zu kassieren.

EU vs. SLAPP

Der erste Gegenvorschlag der EU-Kommission: „Gerichte sollen so ein Verfahren frühzeitig abweisen können“ stößt der Zeit im Blick Chefredaktion sauer auf: „Ein Richter, welcher nachweislich unschuldige Blogger zu hohen Strafen verdonnert, wird auch dem stattgeben!“

Auch der Standard berichtet von Skepsis über EU-Maßnahmen gegen „Slapp“-Klagen und wie der ORF zitiert, verursachen selbst abgewiesene Klagen hohe Kosten. Dazu kommen psychische Belastungen.

Da es noch immer kein echtes ‘Anti-Abmahngesetz’ gibt, welches bei solchen Klagen eingreift, eine Schutzschicht für private Autoren einzieht, verlieren diese schon im ‘unpräjudiziellen’ Vorfeld.

Information

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Für dessen Richtigkeit übernehmen wir keine Verantwortung, es ist nur sehr interessant, was alles rund um die Justiz unseren Rechtsstaat in Österreich geschieht.

Er ist der Vater des Google Fonts Anwaltes um den nach wie vor diskutiert wird.

Quelle, Zitat, Standard: Der Oberste Gerichtshof (OGH) als Disziplinargericht hat den Strafrichter schuldig gesprochen. Er habe seine Pflicht verletzt, wonach sich ein Richter auch “außer Dienst so verhalten muss, dass das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen des Berufsstandes nicht gefährdet werden”. Hohenecker muss eine Strafe in Höhe eines Monatsgehalt zahlen und die Verfahrenskosten (600 Euro) tragen.

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Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.