Daumengroße gratis Bilder und Urheberrechtsverletzung?

Urheberrecht 1770029958
Foto: Mohamed_hassan / Pixabay License

Schauplatz Gericht, daumengroße Kopie eines Weihnachtsbildes, vermeintlich gratis im Netz schwirrend. Der USER lädt es runter, er ist von Beruf Landwirt und will seine Kunden frohe Weihnachten wünschen.

Plötzlich Abmahnschreiben. Jemand meint er sei Urheber dieses Bildes, doch der Landwirt ladete ja nur eine Kopie herunter. Die Urheberschaft wurde doch damit nicht verletzt?

Das Original ist ja noch vorhanden und Urheberschaft heißt original!

Eine Bildkopie ist kein original: Der Landwirt wurde damit sogar von Abmahnanwalt betrogen und die Gerichte machen den Landwirt noch fertiger. Schauplatz Gericht, Bürgeranwalt.

Fortsetzung folgt.