Der Mann rechtfertigte sich tatsächlich vor Gericht, indem er meinte:
“mei ode is ja fremd ganga, da hob i Recht gehabt sie zu erwürgen”!
Der Richter, war sprachlos?
Den Angeklagten droht lebenslange Haft. Seine Gattin war um Jahre jünger wie er. Und er glaubte ein Besitzrecht zu haben. Vielleicht war der Mann (68) schon ein bisschen dement?
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Mann fasste schließlich 20 Jahre Haft aus. Wird seine Freilassung wohl nicht mehr erleben?