Eigentumswohnung an den Staat?

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Da hat man diese Gemeinheiten in der Pflege endlich abgeschafft.

Will man sich jetzt an den Arbeitslosen heranmachen?

Stimmt schon, bei der Mindestsicherung war es schon bei Schwarz/ Rot so. Nach einem Halben Jahr Mindestsicherung ist der Staat ins Grundbuch Betroffener oder ins Sparbuch gegangen.

Jetzt aber soll es für Betroffene noch ärger werden!

Grundeinkommen für Menschen 50+ fordert die Opposition und wir

Kein Zugriff auf Eigentum von Arbeitssuchenden.

„Die Reform der Arbeitslosenversicherung darf sich nicht zur Armutsfalle für betroffene Arbeitnehmer entwickeln“, meint der Wiener FCG-Landesgeschäftsführer Fritz Pöltl zur laufenden Diskussion um die Abschaffung der Notstandshilfe. Die ÖAAB-FCG-Listengemeinschaft in der Wiener Arbeiterkammer spricht sich deshalb gegen den geplanten staatlichen Griff in die Taschen und auf das Vermögen und das Eigentum von Arbeitssuchenden aus. Die Digitalisierung werde in den nächsten Jahren einen gewaltigen Strukturwandel in vielen Bereichen mit sich bringen. Betroffen davon wären besonders die über 50-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich im jahrzehntelangen Arbeitsleben Eigentum geschaffen haben. Dieses, ob auf einem Bankkonto, in Form eines Autos oder einer Eigentumswohnung, würde bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit und dem Entfall des Arbeitslosengeldes vom Staat herangezogen werden. Für die ÖAAB-FCG Fraktion steht die Schaffung von Eigentum aber an erster Stelle, weil dies die beste Armutsbekämpfung darstelle. “Wir sind für eine sinnvollen Reform, sagen aber ein deutliches Nein zu einem Abtausch von Notstandshilfe und Mindestsicherung“, ergänzt Pöltl. Dies auch, weil die Zeiten des Mindestsicherungsbezuges nicht für die Pension angerechnet werden können.
Für die Mindestsicherung würde nicht nur das Partnereinkommen herangezogen, sondern auch das eigene Vermögen, das bis 4.188 Euro aufgebraucht werden müsste.
Außerdem wäre nicht mehr das AMS für die somit ausgesteuerten Arbeitslosen zuständig, sondern die Länder und Gemeinden.

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