Ermittlungen wegen gefährlicher Drohung: Ausgerechnet gegen einen ÖVP Funktionär

Foto: Pixaline / Pixabay License

Die ÖVP bedauert diesen angeblichen Vorfall, es muss die Unschuldsvermutung gelten und der Beschuldigte kann nicht nur dagegen berufen, sondern er kann es als üble Nachrede hinstellen und kann sogar eine Gegenklage setzen, bzw. die Medien klagen, die davon heute berichten?
Sprachpolizei, es kann jeden treffen.

ÖVP soll Funktionär mittlerweile entlassen haben?

Mündliche falsche Worte sind nicht straffrei, siehe auch dieser Bericht. Es kann teuer werden, auch wenn man mündlich schimpft. Thema Sprachpolizei. Betroffene werden oft auch beim Amtsarzt untersucht und es wird dann der Psychiater hinzugefügt, der dann sagen muss, ob die Person überhaupt den Führerschein behalten kann, oder gar entmündigt wird? Andere Zeiten, weil soviel geschieht, sagen Verantwortliche.

Vorverurteilung? Jetzt werden mögliche Zeugen vernommen und ein langes, teures, Justizspiel wird beginnen.

Geschehen soll die auf Gefährliche Drohung im Polizeibericht, stehende grausliche Situation in einem Freibad gewesen sein?

Quelle, Zitat, ORF: Zu einem Eklat soll es in der Badearena in Krems gekommen sein. Nach einer Verteilaktion soll ein Mitglied des NÖAAB zu einer Pensionistin gesagt haben: „Alte Leute gehören vergast.“ Der Mann wurde aus der ÖVP ausgeschlossen. Weitere Konsequenzen könnten folgen.

Quelle, Zitat, Kronen Zeitung:Eine heftige verbale Entgleisung soll ein ÖVP-Funktionär im Freibad in Krems getätigt haben. Er habe einer Pensionistin gegenüber alten Leuten die „Vergasung“ gewünscht – die 76-jährige Dame hatte zuvor eine Verteilaktion von Werbeartikeln als störend kritisiert.

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