Es muss was getan werden – bevor was geschieht!

Opferschutz
Copyright: BMI/Gerd PACHAUER, 09.04.2019 Wien Ottakring, Erweiterte Schutzmaßnahmen: Die Polizei darf unter anderem einem Gefährder die Wohnungsschlüssel abnehmen.

Gewaltschutz, fängt beim Gespräch an: Es gibt auch verbale Gewalt, die Auslöser für vieles sein kann.

Zuerst die verbale Gewalt, dann folgt oft die Körperliche Gewalt.

Eine neue Aussendung besagt: Es sind mehr als 16 Angriffe am Tag, wo die Polizei zu Hilfe gerufen wird. Das ist mehr als ein Alarmsignal!

oe24: Beratungsstelle gegen Frauengewalt: 300 Fälle pro Betreuerin und Jahr.Wien. Die Spirale der Gewalt gegen Frauen dreht sich auch in Wien weiter, wie Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt an Frauen, jetzt mit drastischen Zahlen belegt: 5.800 Fälle pro Jahr, also durchschnittlich fast 16 Attacken pro Tag auf Frauen werden registriert.

Budget verdoppeln. Logar fordert eine Verdoppelung der Mittel: „Das wären zwei Millionen Euro mehr. Dann hätten wir wenigstens zehn Stunden für jede Gewaltbetroffene.“
Immerhin habe Österreich sich in der Istanbul-Konvention 2013 verpflichtet, ausreichende Unterstützung bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zur Verfügung zu stellen. Das stehe jetzt auch im neuen Regierungsprogramm.
Das Gewaltschutzpaket der türkis-blauen Regierung sei jedenfalls ein Schuss in den Ofen gewesen – so seien Stalker künftig sogar straffrei, wenn sich ein Kind unbewusst in die Richtung des Gefährders bewege. Auch die Kooperation mit der Polizei stehe fast still.

Mehr Schutz für Opfer
Mit dem “Gewaltschutzgesetz 2019” werden besondere Maßnahmen zum Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten umgesetzt – wie das Annäherungsverbot und die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung.

Das Fachmagazin “Öffentliche Sicherheit” berichtet in der Jänner-Februar-Ausgabe 2020 über die wesentlichen Neuerungen, die das Gewaltschutzgesetz 2019 mit sich bringt, das Anfang Jänner 2020 in Kraft trat. Die wesentlichen Neuerungen für das BMI betreffen unter anderem die Neuregelung des Betretungsverbots zum Schutz vor Gewalt, die Etablierung einer dritten Gewaltschutzsäule sowie die Einführung sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen.

Das “Betretungsverbot (neu: und Annäherungsverbot) zum Schutz vor Gewalt” (§ 38a SPG) wurde grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Wesentliche Änderungen sind die Einführung eines Annäherungsverbots sowie die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung. Künftig ist das Betretungsverbot immer mit einem Annäherungsverbot verbunden.

Quelle
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