Forderung nach Löschung von Beiträgen

Zensur
Foto: pixabay, zib

Blogger, Autoren wie Medieninhaber kennen das: Drohbriefe von Leuten, welche die freie Berichterstattung in ihrem Sinne beeinflussen wollen. Gestern nachmittag(*) kam auch bei uns eine Drohung auf Unterlassung an – betreffend Abmahnindustrie, Bildspinnen, Justiz, Urheberrecht usw.

Wie immer versuchen jur. oder physische Personen zuerst die Medien mundtot zu machen, bevor sie ihre Angelegenheiten regeln, welche zu einer negativen Presse geführt haben könnten. Man tötet zuerst den Herold, bevor man sich vor den eigentlichen Aggressoren duckt.

Eigenmeinung verboten

Einige Artikel zum o.a. Themenbereich ergaben heftige Reaktionen in der Redaktion. Z.T. zustimmend, weil auch andere ähnliche Erfahrungen mit einem korrupten Justizsystem inkl. einseitiger Rechtsauslegung machen mussten und eben auch solche die sich „auf den Schlips getreten“ (ertappt?) fühlen.

Gemeinsam ist jenen Beschwerdeführern, dass sie sich als Rechtsexperten sehen, welche den Autoren die absichtliche Verbreitung falscher Tatsachen unterstellen. Man erklärt einen Artikel als „Stimmungsmache gegen seine Person„, als bewusste(!) Rufschädigung, Diffamierung, ja sogar die Eigenmeinung sei nicht erlaubt.

Letzteres ist besonders heikel, weil sich die Links zu den vielen Berichten in dem Fall einer Firma aus o.a. Branche leicht finden lassen. Deren Grundton ist eindeutig und als Journalist verbindet man diese Meldungen aus div. Anwaltskanzleien mit eigenen Worten. Wenn diese eigenen Worte auch noch mit eigenen Erfahrungen verknüpft sind, ist es eben die eigene Wahrnehmung – keine bewusste Verdrehung!

Wir haben diese Links gesammelt, aber keinen Einfluss auf die Berichte der Betreiber. Wenn jemand mit diesen Leuten Probleme hat, soll er sie bitte mit denen regeln, statt Autoren zu drohen.

Unerfüllbares Ultimatum

Im vorliegenden Fall wird gefordert, einen oder mehrere (?) Artikel bis zum 10.06.2021 12:00 zu löschen. Sollte dies nicht geschehen, wird geklagt.
Wenn ein Brief aus einem anderen Land eine so knapp terminierte Forderung enthält, hofft der Absender vielleicht, allein aus einem Terminverlust eine Klage basteln zu können.
*) Tatsächlich kam das Einschreiben NACH dem Termin!

Als verantwortungsvolle Medienleute werden wir die angesprochenen Artikel prüfen lassen und dann entscheiden. Eine Forderung nach sofortigen ungeprüften löschen von Presseberichten können sie vielleicht in Diktaturen erfolgreich durchdrücken, aber nicht in Österreich.


Disclaimer zu Rechtsthemen (Sektion Immaterialgüter)

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  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung! Wenden Sie sich dazu bitte an einen Anwalt oder die Interessenvertretung ihres Gewerbes.
  • Der Begriff „Abmahnanwalt“ bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben.  Jede Kanzlei wird natürlich auch mal Abmahnungen behandeln – diese sind damit nicht gemeint.
  • Manche der in den Berichten genannten „Juristen“ sind weder in einer der österreichischen Rechtsanwaltskammern, noch in deren deutschen Pendant registriert. Weiters sind so manche, die „Gratis Hilfe bei Abmahnungen“ versprechen, noch weniger echt, aber in vielen Fällen Zuarbeiter der „Kollegen“ …
  • Dieser Bericht beruht auf belegbaren Tatsachen und wurde erstmals, erst nach Ende des gegenständlichen Verfahrens gepostet.