Handys für Häftlinge – für andere gilt Registrierungspflicht

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Während jetzt Häftlinge Handys bekommen sollen, wird ein unbescholtener Bürger zum kriminellen abgestempelt.

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Handys für Insassen im gelockerten Strafvollzug

„Damit öffnet man eine weitere Gefahrenquelle“
Schon durchgesickert und in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Moser im März 2019 bestätigt, ist die Ausdehnung des elektronisch überwachten Hausarrestes auf 24 Monate – ausgenommen davon sind Gewalt- und Sexualdelikte. Und die Vorbereitung der Entscheidung über den elektronisch überwachten Hausarrest soll externen Sozialarbeitern erteilt werden. Rund um die Fußfessel herrscht seit Jahren Aufregung. Ein prominentes Beispiel ist der frühere Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig, der mit seiner Fußfessel sogar in die Oper ging.

Diese Änderung wird durch weitere ergänzt. So wolle man Insassen, die die Voraussetzungen dafür erfüllen, im gelockerten Vollzug Handys erlauben. „Mit dieser Änderung macht man eine weitere Gefahrenquelle auf. Jeder Insasse kann telefonieren, fotografieren und Bildmaterial weiterleiten“, sagt der Vorsitzende. Auch die Videotelefonie als Vergünstigung für Inhaftierte sei laut Novelle angedacht.

Unbescholtene Bürger werden von Anbietern schikaniert und müssen auch noch dafür zahlen.

Hier mehr dazu: Jetzt Handys für Häftlinge.

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