Hartz IV? – mit mir nicht!

Schwerdhoefer / Pixabay

Dieser markige Spruch der Sozialministerin ist nur oberflächlich betrachtet ein Schulterschluss mit den Betroffenen.
Warum?
Dazu ein paar Gedanken – die ja hoffentlich auch unter Blau-Schwarz noch frei sind …

Immerhin wäre es nicht das erste Mal, dass auch diese Ministerin an der KURZen Leine gehalten wird und zum Rückzieher genötigt wird. So wie beim 12-Stunden-Tag und der Zerschlagung der Krankenkassen sind die Aussendungen der „Sozial“-Ministerin das Papier nicht wert.

Aber für Frau Hartinger-Klein stimmt der Satz „Hartz IV – mit mir nicht!“ – Denn:

Politiker dieser Ränge fallen immer nach oben und werden auch nach dem hochkantigsten Rausschmiss nie um solche Leistungen ansuchen müssen. Wir, der Staat bezahlen diese Leute sowiso.

Was passiert denn schon, sobald „sozial-auffällige“ Minister den Regierungschefs zu unbequem werden?
Man wird sie samt hohen Abfindungen in „geeignetere Positionen“ abschieben und wieder stimmt der Sager „... mit mir nicht„.

Die Aussage stimmt (für sie) auch, weil es nie „Hartz IV“ in Österreich geben wird, sondern eine Version 1 von „Hartz Austria“ …

Nun zu dem wesentlichen Teil der Aussendung,
welcher aus der letzten Fragestunde im Nationalrat (22.11.2018) resultiert:

Hartinger-Klein: „Notstandshilfe wird Versicherungsleistung bleiben

Mit den Worten „Hartz IV – mit mir nicht!“ trat Sozialministerin Beate Hartinger-Klein Befürchtungen von Seiten der SPÖ hinsichtlich der Pläne der Regierung zur Neugestaltung des Arbeitslosengeldes entgegen. Die Notstandshilfe werde auch in Hinkunft eine Versicherungsleistung bleiben, erklärte sie in der Fragestunde des Nationalrats, daher gebe es auch keinen Zugriff auf das Vermögen.

Hartinger-Klein: Mindestsicherung wird verfassungskonform sein

Beim Fragenkomplex „Arbeitslosengeld Neu“ bzw. Reform der Mindestsicherung wies Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ) auf eine aktuelle Wifo-Studie hin, die besagt, dass auf Basis des Modells der Regierung 121.000 Menschen keine Notstandshilfe mehr bekommen würden.

Die Sozialministerin betonte, dass in ihrem Konzept eine degressive Gestaltung des Arbeitslosengeldes mit klarem zeitlichen Verlauf sowie eine Integration der Notstandshilfe, die eine Versicherungsleistung bleiben soll, vorgesehen ist. Aus diesem Grund werde es auch keinen Zugriff auf das Vermögen der Betroffenen geben, unterstrich Hartinger-Klein.

Was die Höhe der Mindestsicherung angeht, so halte sie es aus Fairnessgründen für geboten, dass es einen gewissen Unterschied zu den Löhnen und Gehältern jener Menschen geben müsse, die in das System einzahlen. Dabei achte man natürlich auch darauf, dass die Kinder ausreichend abgesichert sind, stellte sie in Beantwortung einer Frage der Abgeordneten Birgit Sandler (SPÖ) fest.

Abgeordnetem Gerald Loacker (NEOS) gegenüber, (der die EuGH-Entscheidung in Sachen oberösterreichisches Mindestsicherungsmodell angesprochen hat), versicherte die Ministerin, dass das Grundsatzgesetz verfassungskonform sein wird. Im konkreten heißt das, dass es dabei keine Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Asylberechtigten geben wird.

Qualifizierungsmaßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Digitalisierung und in den MINT-Fächern

Der deutliche Rückgang der Arbeitslosigkeit im letzten Jahr sei sehr erfreulich, stimmte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein mit Abgeordneter Dagmar Belakowitsch (FPÖ) überein, und er werde sich laut Wifo-Prognosen auch noch fortsetzen.

Derzeit liege man nach internen AMS-Berechnungen bei einer Arbeitslosenquote von 7,3%, nach internationalen Maßstäben sogar bei 5%. Dennoch engagiere sich die Regierung weiterhin sehr stark in diesem Bereich, was unter anderem durch die Abhaltung eines Jobgipfels zum Ausdruck kam.

Um den Fachkräftebedarf der Betriebe noch besser abzudecken, sei man übereingekommen, die Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Digitalisierung sowie in Bezug auf die sogenannten MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zu intensivieren.

Bei der Zielgruppe der Jugendlichen setze man auf Prävention, um Schul- und Lehrabbrüche zu vermeiden, sowie auf die Reintegration von bildungsfernen jungen Menschen. Als weitere arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte führte die Ministerin die Gruppen der Langzeitarbeitslosen sowie der Menschen mit Behinderung an.

Was heißt Grundsatz „innen vor außen“?

Generell habe für sie aber der Grundsatz „innen vor außen“ Priorität, teilte die Sozialministerin Abgeordnetem August Wöginger (ÖVP) mit. Dies bedeute, dass in erster Linie versucht werden müsse, all jene Menschen, die derzeit arbeitslos sind, wieder in Vollbeschäftigung zu bringen.

Neue Akzente sollen auch bei der dualen Berufsausbildung gesetzt werden, wobei der Fokus auf betrieblichen Lehrstellen liege. Durch die Digitalisierung werde eine Vielzahl von neuen Berufsbildern geschaffen, die auch neue Herausforderungen mit sich bringen.


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